Bezirksversammlung Hamburg-Nord

Drucksache - 20-1863  

 
 
Betreff: Pergolenviertel: Bauwagenplatz Borribles und Kampfmittelräumung
Stellungnahme des Bezirksamtes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Mitteilungsvorlage Bezirksamt
  Aktenzeichen:123.50-04
Federführend:Interner Service   
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss -
03.09.2015 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude -
07.09.2015 
Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2014 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion mit o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

  1. Der Herr Bezirksamtsleiter möge sich weiter dafür einsetzen, dass der Bauwagen-Gruppe „Borribles“ ein adäquater Ausweichplatz angeboten wird.
  2. Die Kampfmittelsondierung in den künftigen Kleingartengebieten muss auf das absolute Mindestmaß beschränkt werden, um wertvolle Altholzbestände wie Hecken, Knicks und Obstbäume möglichst zu schonen. Darum soll nur auf den Flächen sondiert werden, die als Standorte für neu zu errichtende Lauben definiert worden sind sowie dort, wo Wege entstehen oder Leitungen verlegt werden müssen.
  3. Der Herr Bezirksamtsleiter möge prüfen, ob die Dauerbewohner auf dem Gelände verbleiben können.

 

Hintergrund

Bei der Vorbereitung des Areals für das große Bauvorhaben „Pergolenviertel“ stellen sich zwei Probleme als besonders hartnäckig heraus: Die Suche nach einem Ausweichquartier für die langjährig am Rande des Geländes siedelnde Bauwagengruppe „Borribles“ und das Bemühen um eine möglichst schonende Kampfmittelsondierung in den Bereichen, die weiterhin kleingärtnerisch genutzt werden sollen.

Beides ist nicht allein vom Bezirksamt zu bewegen. Es sind Fachbehörden, andere Bezirksämter und der Landesbund der Gartenfreunde mit einzubeziehen. Die Fragen müssen aber zeitnah gelöst werden, wenn das Gesamtprojekt nicht in Zeitverzug geraten soll.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Bauwagengruppe „Borribles“ wurden seitens des Bezirksamtes bereits mehrere Angebote für einen möglichen Ausweichplatz unterbreitet. Hierzu werden seit mehreren Monaten in Abständen Gespräche geführt, die bereits konkrete Standorte betrafen. Am 25. August 2015 ist mit den Vertretern der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Anwalt verabredet worden, dass zu den unterbreiteten Vorschlägen eine abschließende Meinungsbildung seitens der Borribles bis zum 6. Oktober erfolgen soll. Das Ergebnis dieser Meinungsbildung soll der Bezirksversammlung am 15.10.2015 zur Kenntnis gegeben werden.

 

Zu 2.:

Mit der im Oktober 2014 in Kraft getretenen Novellierung der Kampfmittel VO vom 13.12.2005 hat sich ein grundlegend neuer Sachverhalt ergeben. Es wurde die Eigenverantwortlichkeit der Grundeigentümer gestärkt und ihr Handlungs­spielraum bei der Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel in Abhängigkeit von den konkreten Baumaßnahmen erhöht. So wurde z.B. die frühere Pflicht zur vollständigen Sondierung der zu bebauenden Flächen nun durch eine Beschränkung auf das Ziel ersetzt, Gefahren und Schäden durch Kampfmittel zu verhindern, die bei der Realisierung des konkreten Bauvorhabens entstehen.

Konkret bedeutet dies, dass nicht in jedem Fall ein Verbleib von Kampfmitteln außer- oder unterhalb von bearbeiteten Bereichen auszuschließen ist.

 

Diese Änderung ermöglicht es nun, ausgehend von der allgemeinen Gefahren-erkundung durch eine Luftbildauswertung, eine konkrete Einschätzung der nutzungsbedingten Gefährdungshaftung für die Flächen vornehmen zu lassen. Diese soll nicht nur für die Kleingärtner die Grundlage für eine Bewirtschaftung der Flächen schaffen, sondern auch für das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) die Rahmenbedingungen für bauliche Eingriffe in den Untergrund definieren.

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat daher einen Fachplaner mit einer entsprechenden Stellungnahme beauftragt.

Deren Ergebnisse liegen bisher nur im Entwurf vor, der LIG geht jedoch nach einer ersten Abstimmung mit dem LGH gegenwärtig davon aus, dass mit dem LGH eine Übernahme der Fläche ohne eine vollständige Kampfmittelfreiheit vereinbart werden kann, so dass auf ein vollständiges Abräumen der Vegetation aus Gründen der Kampfmittelsondierung verzichtet werden kann.

 

Im Fazit kann gesagt werden, dass der von den Kleingärtnern befürchtete Kahlschlag aufgrund des Kampfmittelverdachtes in den zukünftigen Klein-gartengebieten nicht stattfinden wird.

 

Zu 3.:

Der Verbleib der Dauerbewohner auf dem Gelände ist nichtglich, da die Festsetzung im Bebauungsplan zu Dauerkleingärten folgenden Sachverhalt erzeugt:

Die gesamte KLG-Fläche auch in den zukünftigen Dauerkleingärten - wird gendigt, d.h. auch die Einzelpachtverträge der Pächter werden gekündigt. Die Pachtverträge sind aber die Grundlage für die Nutzung der Laube, an die das individuelle Wohnrecht (Behelfsheimnutzung) des betreffenden Pächters gebunden ist. Eine neuerliche Begründung des Wohnrechts wird durch die Übergangsregelung im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) nicht gedeckt, denn diese betrifft nur alte, bereits vor Inkrafttreten des BKleingG bestehende Wohnnutzungserlaubnisse. Das BKleingG sieht nur eine kleingärtnerische Nutzung der Parzelle vor, wobei die Laube explizit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein darf (vgl. § 3, Abs. 2 BKleingG).

 

Momentan lebt noch ein Dauerbewohner in dem zukünftigen Kleingartengebiet südlich der Jahnbrücke. Alle Dauerbewohner (insgesamt noch acht) wurden am 26. Februar 2013 sowie nochmals am 09. Dezember 2014 jeweils beim Landesbund der Gartenfreunde e.V. (LGH) hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten (mit Beteiligung des LIG und des Wohnungsamtes des Bezirksamtes Hamburg-Nord). Es wurde angeboten, die Wohnwünsche der Dauerbewohner mithilfe von kooperierenden Wohnungsanbietern zu erfüllen. Zu diesem Zweck wurden die Wohnwünsche aufgenommen. Dieses Angebot wurde bisher von zwei Dauerbewohnern genutzt, die eine neue Bleibe gefunden haben.

 

Auf Anregung des LGH hat der LIG dem Sozialen Dienstleistungszentrum (N/SDZ 142) die aktuell noch Dauerwohnberechtigten namentlich aufgegeben und gebeten, auch ohne Vorliegen der schriftlichen Kündigungen, diesen Personenkreis bei der Antragstellung für den Erhalt eines Dringlichkeitsscheins zu unterstützen.

 

Entsprechend den Wünschen des LGH könnten die Dauerbewohner im Südteil trotz der Kündigung auf Wunsch noch bis etwa zum Jahresende 2016 verbleiben.

 

Neben den Dauerbewohnern in den Kleingartenvereinen gibt es noch 3 weitere Mietverhältnisse (direkt von/mit der FHH) mit Dauerbewohnern im Südteil. Diese Dauerbewohner erhalten die gleichen Angebote / die gleiche Unter­stützung wie die Dauerbewohner in den Kleingärten.

 


Petitum/Beschluss:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 


Anlage/n:

 

Keine