Familiennachzug ermöglichen: Zweijährige Wartefrist streichen

Der Gesetzentwurf nimmt die zweijährige Wartefrist für Menschen, die nur den subsidiären Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerkannt bekommen haben, zurück. Diese Wartefrist ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft. Personen, die aufgrund von drohender Folter, Todesstrafe oder aufgrund eines innerstaatlichen Konflikts nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können und daher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen erst nach zwei Jahren einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Immer mehr syrischen Asylsuchenden, aber auch Flüchtlingen aus dem Irak und aus Eritrea wird seit Inkrafttreten des sogenannten Asylpaketes II, das am 25. Februar 2016 im Bundestag von der großen Koalition im Schnellverfahren beschlossen wurde, nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt. Angesichts der jüngsten BAMF-Statistiken erweist sich auch die Prognose der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, (SPD) und weiterer sozialdemokratischer MdBs aus dem Februar 2016 als falsch: Von den Einschränkungen beim Familiennachzug sei schließlich »nur eine kleine Gruppe mit ungesichertem Aufenthalt betroffen«.

Den Gesetzentwurf findet ihr hier.