Wie viel darf der Bürger wissen?
Behörde sträubt sich gegen Satzung für Auskünfte
Wie viel Informationen darf und soll der Landkreis an seine Bürger herausgeben? In einem Antrag hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an den Kreistag den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung gefordert. Der Hintergrund: In Bayern gibt es bislang kein Gesetz auf Landesebene, allerdings seit Anfang des Jahres einen Artikel im Bayerischen Datenschutzgesetz. Demnach hat jeder Bürger ein Recht auf Auskunft von Behörden, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Genau das ist nach Ansicht der Grünen eine Einschränkung. Landratsamtsleiter Michael Püschel sah das auf der Sitzung des Kreisausschusses nicht so. Der Zusatz diene lediglich dazu, die Arbeit der Verwaltung nicht durch massenhafte Anfragen lahmzulegen. Immerhin könne ein „berechtigtes Interesse“ auch ideell sein. „Ich weiß auch von keiner Anfrage, die wir nicht beantwortet hätten“, so Püschel, sofern eben anderweitige Rechte des Daten- und Personenschutzes eingehalten würden. Als Beispiel führte er Nachfragen nach Belastungen im Bereich der ehemaligen Deponie Hegnenbach an.
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