Endokrine Disruptoren: EU will USA und Kanada besänftigen

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EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis . [European Parliament/Flickr]

EXKLUSIV/ Die USA und Kanada sorgen sich um mögliche Handelseinschränkungen für Waren, die endokrinen Disruptoren ausgesetzt sind. Jetzt zeigt sich jedoch: Die EU-Kommission hat ihren Handelspartnern versprochen, die neuen Pestizid-Gesetzentwürfe würden ihre Bedenken zerstreuen. EURACTIV Brüssel berichtet.

Am 13. Juli dieses Jahres traf sich Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis zu Gesprächen mit Botschaftern aus den USA, Kanada, Argentinien, Brasilien und Uruguay. Nur einen Monat zuvor hatte die EU-Kommission neue Kriterien für womöglich schädliche Disruptoren veröffentlicht. Endokrine Disruptoren sind hormonwirksame Chemikalien, die in manchen Pestiziden enthalten sind und zum Teil gesundheitsschädigend wirken. Sobald Parlament und Rat den Identifikationsmerkmalen zustimmen, wird die EU über das weltweit erste Regulierungssystem verfügen, das Kriterien für endokrine Disruptoren definiert.

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Erst kürzlich schloss die EU ihr Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) ab. Einen ähnlichen Deal will sie mit den USA auf die Beine stellen: das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Doch damit nicht genug.  Auch mit dem Handelsblock Mercosur – inklusive Brasilien, Argentinien und Urugay – verhandelt die EU derzeit über einen möglichen Deal.

EURACTIV erhielt Einsicht in das Protokoll der Zusammenkunft von Andriukaitis und den Staatsvertretern, das eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Es zeigt, wie die USA und Kanada die EU wegen ihrer Risikobewertung für endokrine Disruptoren unter Druck setzten. Sollten Parlament und Rat den neuen Kriterien zustimmen, werde man eine andere Methode zur Risikobewertung nutzen, versprach die EU-Kommission.

„Die Kommission behauptet, sie habe Veränderungen am Umgang mit endokrinen Disruptoren vorgenommen, um die EU-Bürger zu schützen. Jetzt stellt sich jedoch heraus, dass sie stattdessen nur ihre Handelspartner zufriedenstellen wollte“, kritisiert Vito Buonsante, Anwalt der Umwelt-NGO ClientEarth. „Das wird es Ländern mit geringem Pestizidschutz wie Kanada und den USA erleichtern, ihre Produkte an die EU zu verkaufen.“

Wie man die Gefahr endokriner Disruptoren am besten bewertet, ist stark umstritten. Im Allgemeinen zieht die EU den Ansatz des Vorsorgeprinzips der risikobasierten Methode anderer Länder vor. Das Vorsorgeprinzip ist auch als Gefahrenansatz bekannt. Ihm nach werden Substanzen ihrem Gefährlichkeitsgrad entsprechend bewertet. Wenn sie tatsächlich eine Gefahr für die Gesundheit darstellen könnten, dürfen Einschränkungen oder sogar Verbote gegen Produkte verhängt werden, die diese Stoffe enthalten.

Beim risikobasierten Ansatz hingegen, geht es darum, inwiefern man einer chemischen Substanz tatsächlich ausgeliefert ist. Einschränkungen darf es demnach nur geben, wenn Gesundheitsschaden wissenschaftlich belegt sind. Das Vorsorgeprinzip sorgt also für mehr Schutz. Kritiker bemängeln jedoch, es sei zu restriktiv.

Pestizidbranche kritisiert neue Kriterien für hormonwirksame Substanzen

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Bedenken

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Debatte um endokrine Disruptoren: USA stellen Handelsziele über Gesundheitsfragen

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„[Die EU] entfernt sich immer mehr von wissenschaftlichen Folgenabschätzungen“, kritisierte Kanadas Botschafter laut Protokoll. Damit verstoße sie gegen Verpflichtungen der Welthandelsorganisation. Kommissar Andriukaitis erklärte den Vertretern, die Vorsorgemethode sei EU-rechtlich in Stein gemeißelt. „[Der Kommission] ist es nicht möglich, von diesem Ansatz abzuweichen.“

Kommissionsvertreter verweisen jedoch auf zwei abweichende Bestimmungen beziehungsweise Ausnahmen in den Gesetzen, die im vergangenen Monat vorgelegt wurden. Die beiden Gesetzentwürfe, die die Kriterien für endokrine Disruptoren festlegen, gehören zur EU-Verordnung über Biozidprodukte und zu einem Verordnungsentwurf der Kommission im Rahmen der Pflanzenschutzmittelverordnung. Diese sehen Rückstandshöchstwerte (MRLs) für Pestizide in landwirtschaftlichen Produkten vor. Der Ansatz zur Festlegung dieser MRLs ist jedoch risikobasiert – ganz im Sinne der USA und Kanadas. „Der Vorschlag sieht die Option vor, MRLs einzurichten, die als ambitionierter Versuch gelten, die Bedenken der Botschafter zu zerstreuen“, meint ein Kommissionsvertreter.

Handel

Die Unterschiedlichen Ansätze sind genau deshalb so bedeutsam, weil die EU auf weitere Freihandelsabkommen hofft. Um solche Deals zu sichern, können sich die EU und ihre potenziellen Handelspartner darauf einigen, die gegenseitigen Gesundheits- und Umweltstandards als gleichwertig anzuerkennen.  Eine solche „regulative Zusammenarbeit“ beseitigt Handelsschranken. Die Zivilgesellschaft und einige Politiker befürchten jedoch, dass Abkommen wie TTIP europäische Schutzstandards aufweichen könnten – ein Vorwurf, den die Kommission wiederholt bestreitet.

„Die Bereitschaft der Kommission, Kanadas Vorbehalte auszuräumen, ist ein perfektes Beispiel für die Gefahren der sogenannten regulativen Zusammenarbeit im europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen“, bemängelt ClientEarth-Anwalt Laurens Ankersmit.

Kommission verteidigt abweichende Vorschriften

Das Vorsorgeprinzip bliebe in der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Verordnung über Biozidprodukte in jedem Falle erhalten, betont die EU-Kommission EURACTIV gegenüber. Daran würden auch die im Juni vorgeschlagenen Kriterien nichts ändern, so ein Sprecher. Das Vorsorgeprinzip sei die logische Herangehensweise gewesen, als die Informationslage noch unvollständig war und wissenschaftliche Unsicherheit bestand. Nun, da neue wissenschaftliche Informationen bereitstünden, müsse man die Gültigkeit des Ansatzes neu überdenken.

Die Änderungen an den bestehenden Ausnahmeregelungen berücksichtigen laut Kommission die jüngsten technischen und wissenschaftlichen Informationen. „Indem man die Abweichungen auf „vernachlässigbare Expositionsrisiken“ anstatt auf „vernachlässigbare Risiken“ allein anwendet, orientieren sich EU-Entscheidungen an umfassenderen wissenschaftlichen Daten“, erklärt der Sprecher. Somit stelle man sicher, dass hochgefährliche Substanzen nicht unter den Ausnahmeregelungen genehmigt würden – auch wenn die Exposition nur geringfügig sei. Diese Methode ist bereits Teil der 2012 angenommenen Verordnung über Biozidprodukte.

„Die wissenschaftlichen Einrichtungen der EU, darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, sind 2013 zu dem Schluss gekommen, dass endokrine Disruptoren Risikobewertungen unterzogen werden könnten. Somit haben sie bestätigt, dass die Möglichkeit besteht, diese Abweichung anzuwenden.“

Giovanni La Via, Vorsitzender des Umweltausschusses im EU-Parlament, wandte sich im September nach einem Gespräch mit den Anwälten seiner Institution schriftlich an Andriukaitis. Der Kommissar habe beim Verfassen der beiden Rechtstexte seine Befugnisse überstrapaziert, kritisiert er. Andriukaitis ist da anderer Meinung.

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