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Ausland In Brüssel verabschiedet

Das sind die Leitlinien der EU für die Brexit-Verhandlungen

Angela Merkel zeigt harte Kante gegenüber London

Es geht um sehr viel Geld: 60 Milliarden Euro seien die Briten der EU noch schuldig. Kanzlerin Angela Merkel zeigt sich beim EU-Gipfel in Brüssel entschlossen, hart gegenüber London aufzutreten.

Quelle: N24/ Achim Unser

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Die EU hat in Brüssel einstimmig die Leitlinien für die anstehenden Austrittsverhandlungen mit London beschlossen.
  • Die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Staaten einigten sich in Rekordzeit.
  • Nach dem Brexit-Referendum hatte Großbritannien offiziell seinen EU-Austritt erklärt, der Ende März 2019 erfolgen soll.

Die Staats- und Regierungschefs der 27 bleibenden Länder der Europäischen Union haben am Samstag einstimmig die Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen gebilligt. Dies teilte EU-Ratspräsident Donald Tusk auf Twitter mit. Der Beschluss sei in Rekordzeit von weniger als 15 Minuten beim Sondergipfel in Brüssel getroffen worden, ergänzte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.

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Zentraler Punkt ist die Forderung, in zwei Phasen zu verhandeln. Erst müssten Fragen des Austritts ausreichend geklärt sein, bevor die EU mit Großbritannien über die künftige Zusammenarbeit verhandele.

Merkel: Wollen gute Beziehungen zu Großbritannien

Dies hatte auch Kanzlerin Angela Merkel unmittelbar vor dem EU-Sondergipfel bekräftigt. Erst müssten Trennungsverhandlungen mit Großbritannien geführt werden, dann könne über die Zukunft gesprochen werden. Vordringliche Themen seien die künftigen Rechte der EU-Bürger in Großbritannien und der Briten in der EU, aber auch finanzielle Dinge. „Die gehören für uns zu den Trennungsfragen sehr eindeutig dazu.“

Finanzielle Ansprüche an London werden auf bis zu 60 Milliarden Euro geschätzt. Merkel sagte weiter: „Wir wollen auch in Zukunft gute Beziehungen zu Großbritannien, aber wir wollen auch als 27 unsere Interessen gemeinschaftlich vertreten. Das ist bislang extrem gut gelungen“, betonte sie.

Neben den Kosten gehören die künftigen Rechte der EU-Bürger in Großbritannien zu den Kernfragen der bevorstehenden Verhandlungen. In Großbritannien leben derzeit etwa 3,2 Millionen Bürger aus anderen EU-Ländern, darunter 100.000 Deutsche.

Das sind die Leitlinien für den EU-Austritt Großbritanniens

Ungewöhnliche Einigkeit: Die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Länder haben die Verhandlungsrichtlinien für den Brexit einstimmig angenommen. Michael Wüllenweber berichtet aus Brüssel.

Quelle: N24

Die Leitlinien im Überblick

Grundprinzipien

– Die EU betont den Willen zu einer engen Partnerschaft mit den Briten, will ihnen als künftigem Drittland aber auf keinen Fall die gleichen Rechte wie einem Mitgliedstaat einräumen.

– Eine Vereinbarung soll es nur als Gesamtpaket geben, nicht über einzelne Punkte. Verhandlungen einzelner Mitgliedstaaten mit den Briten werden ausgeschlossen.

– Das gilt für den Austritt, für Gespräche über das künftige Verhältnis und mögliche Übergangsregelungen.

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Verhandlungsphasen

– Um Unsicherheit zu vermeiden, soll die erste Phase möglichst viel Klarheit für Bürger, Unternehmen, Beteiligte und internationale Partner schaffen sowie Großbritannien aus allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedstaats herauslösen.

– Erst wenn genügend Fortschritte zu den Austrittsmodalitäten gemacht sind, kommt das künftige Verhältnis EU/Großbritannien zur Sprache.

– Soweit nötig und möglich, kann es Übergangsregelungen geben.

– Die Frist für die Austrittsvereinbarung endet am 29. März 2019.

Vereinbarung über einen geordneten Austritt

– Erste Priorität haben Garantien für EU-Bürger in Großbritannien und Briten in der EU. Dazu gehört das Recht, nach fünf Jahren des legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

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– Auch für Unternehmen soll gegenseitige Rechtssicherheit entstehen.

– Eine einzige finanzielle Regelung soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sämtliche Verpflichtungen aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft erfüllen.

– Flexible und fantasievolle Regelungen sollen die Grenze zwischen Irland und Nordirland durchlässig halten, ohne EU-Recht zu verletzen.

– Die Frage britischer Militärbasen auf Zypern soll geregelt werden.

– Die Briten sollen alle ihre internationalen Verpflichtungen aus ihrer Zeit als EU-Mitglied einhalten.

– Fragen der Sicherheit und Strafverfolgung müssen geregelt werden.

– Vereinbarungen sollen den Wegzug der EU-Agenturen und anderer europäischer Einrichtungen aus Großbritannien vereinfachen.

– Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof muss eine Regelung gefunden werden – auch für künftige Prozesse über Fälle aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft.

– Die Austrittsvereinbarung soll einen Rechtsweg und Mittel zur Schlichtung von Streitfällen vorsehen.

Vorläufige Gespräche über das künftige Verhältnis

– Das künftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien soll eng sein und mehr als nur Handel umfassen.

– Die EU ist bereit zur Arbeit an einem Handelsabkommen.

– Ein Freihandelsabkommen muss fairen Wettbewerb sicherstellen und unter anderem Steuer-, Sozial- und Umweltdumping ausschließen.

– Finanzielle Stabilität in der Union, ihre Regeln und Standards müssen erhalten bleiben.

– Die EU ist bereit, auch über den Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität sowie Felder wie Sicherheit, Verteidigung und Außenpolitik zu sprechen.

– Die künftige Partnerschaft muss Mechanismen zur Durchsetzung der Abmachungen und zur Streitschlichtung enthalten.

– Alle künftigen Vereinbarungen schließen Gibraltar nur ein, wenn Spanien und Großbritannien ihnen zustimmen.

Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit

– Bis zum Austritt bleibt Großbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

– Der Rat erkennt an, das die Briten internationale Gespräche führen müssen, solange sie sich loyal zur EU verhalten.

– Bis zum Austritt gehen die normalen EU-Geschäfte mit 28 Ländern unabhängig von den Austrittsverhandlungen weiter.

Prozedur der Verhandlungen unter Artikel 50

– Der Europäische Rat billigt die Vereinbarungen der Erklärung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016.

dpa/AFP/tba

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