Der Kreisausschuss wird beauftragt, Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien guter Arbeit im Rahmen der Wirtschaftsförderung zu integrieren. Priorität haben die Qualität der Arbeitsplätze und der Wirtschaftsstandorte. Ressourcen schonende, zukunftsfähige und innovative Unternehmen werden vorrangig angesiedelt. Die Verzahnung von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird gefördert. Die Kommunen werden bei Ansiedlungsprojekten entsprechend beraten, Netzwerke werden ausgebaut.
Wirtschaftsförderung im 21. Jahrhundert muss nachhaltigen und sozialen Kriterien entsprechen. Dies bedeutet, dass Ressourcen geschont, Emissionen vermieden und gute Arbeit eingefordert wird. Kriterien guter Arbeit sind u.a. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Begrenzung von Leiharbeit, hohe Ausbildungsquoten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Erwerbsbeteiligung von Frauen. Diese Kriterien sollten offensiv vertreten werden.