Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0302Ausgegeben am 19.10.2017

Eing. Dat. 19.10.2017

 

 

 

Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe

NiO – Nahverkehr in Offenbach GmbH

hier: Nahverkehrsplan (NVP) 2018-2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-354 (Dez. III, Amt 20, SOH) vom 18.10.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.

Dem erarbeiteten Nahverkehrsplan 2018-2022 wird zugestimmt.

 

2.

Die Geschäftsführung der SOH wird ermächtigt in einer Gesellschafterversammlung der NiO entsprechend zu beschließen.

 

3.

Zur Finanzierung der Fortschreibung des NVP 2018 – 2022 wird der Anteil des Verlustes der NiO, der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p.a. gedeckelt. Darüber hinausgehende Verluste werden durch die Stadt Offenbach am Main übernommen. Die Verlustübernahme erfolgt im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB über PK 12070100.7125000020. Aufgrund der Planung der SOH für 2018 ist eine Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach am Main zunächst nicht nötig. Erstmalig ist ab dem Jahr 2019 von einer Verlustübernahme durch die Stadt Offenbach am Main auszugehen. Hierzu wird für den Haushalt 2019 ein Betrag von 2.040 T€ eingestellt. Dieser Wert wird im Zuge der Wirtschaftsplanung der
SOH-Gruppe für 2019 im Haushaltsplan 2019 ggf. angepasst.

 

4.

Die unter Punkt 3 dargestellte Verlustübernahme der Stadt Offenbach ist im Rahmen der Wirtschaftsplanung der SOH Gruppe für das Jahr 2020 ff erneut zu überprüfen.

 

5.

Auf die Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrats – als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach am Main – wird der Gesellschaft durch Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

6.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Verhandlungen über eine Förderung der Lokalen Nahverkehrsorganisationen (LNO) zur künftigen gesicherten Finanzierung des Nahverkehrs zu führen.

 

Begründung:

 

Nach § 5 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist die Stadt Offenbach für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Aufgabenträger und für die Weiterentwicklung des ÖPNV bzw. die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) zuständig. In der Stadt Offenbach am Main fungiert als Aufgabenträgerorganisation die NiO.

 

Der ÖPNV hat maßgebliche Bedeutung für eine umweltfreundlichere Mobilität in der stark wachsenden Stadt Offenbach. Um allen Bürgerinnen und Bürgern eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, ist dem ÖPNV in der Stadt Offenbach eine besondere Bedeutung beizumessen. Mit der Fortschreibung des NVP für die Stadt Offenbach wird das Ziel verfolgt eine Grundlage für die Weiterentwicklung des
ÖPNV-Angebotes unter Berücksichtigung der veränderten Verkehrsbedürfnisse und
-nachfrage der Bevölkerung sowie der bereits umgesetzten oder in Vorbereitung befindlichen städtebaulichen und infrastrukturellen Veränderungen bzw. des zeitlichen Fortschritts der Entwicklungsgebiete zu schaffen.

 

Der Mobilitätsmarkt befindet sich im Umbruch; Themen wie Multimodalität, Elektromobilität finden stärkere Berücksichtigung, während die Bedeutung des Pkw insbesondere bei der jüngeren Bevölkerung abnimmt. Es geht weniger um die Frage nach der Nutzung eines Verkehrsmittels sondern mehr um die Beantwortung „wie komme ich am besten von A nach B?“.

 

Das Kernelement des Nahverkehrsplans (Beschreibung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) wird durch weitere Punkte, wie die Verknüpfung des ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln (Park and Ride, Bike and Ride) bzw. ergänzenden öffentlichen Mobilitätsangeboten wie Car- und Bikesharing und der Vertiefung des Mobilitätsmanagements zu einem Mobilitätsplan ergänzt.

 

Das Angebotskonzept des Mobilitätsplans, dass unter Einbindung der Ämter 33 und 60, der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erstellt wurde, dient dazu, den hochwertigen und kundengerechten lokalen Nahverkehr für die Stadt Offenbach dementsprechend weiter zu entwickeln.

 

Die Planung der SOH für die Jahre 2018 ff. geht aktuell von einem Jahresfehlbetrag aus. Dieser würde durch die vollumfängliche Übernahme des Gesamtverlustes aus dem ÖPNV gravierend höher ausfallen und die SOH Gruppe würde zum Sanierungsfall. Aufgrund dessen wird die Verlustübernahme durch die SOH auf
8 Mio. € p.a. gedeckelt. Um die Ergebnissituation der SOH nicht zusätzlich zu belasten, werden darüberhinausgehende Verluste direkt von der Stadt Offenbach am Main übernommen und als Zuschuss an die OVB ausgezahlt.

 

Der Aufsichtsrat der NiO wurde in seiner Sitzung am 27. September 2017 informiert und hat in seiner Sitzung eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Die Stadt Offenbach ist die alleinige Gesellschafterin der SOH. Der Gesellschafter-versammlung obliegt gemäß § 17 Abs. III lit. c) des Gesellschaftsvertrages die Beschlussfassung der vorliegend zu treffenden Entscheidungen.

Die NiO bedarf eines Beschlusses ihres Gesellschafters SOH nach § 8 Abs. 5 i. V. m. § 12 ihres Gesellschaftsvertrages.

 

Kommunalverfassungsrechtlich ist nach § 9 i. V. m. § 51 Nr. 11 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

 

Der Beschluss soll der SOH bekannt gegeben werden, so dass auf das Abhalten einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH verzichtet werden kann.

 

Die Vorlage wird als Eilvorlage * (in den Magistrat) eingereicht, da der Oberbürgermeister die form- und fristgerechte Nachtragsvorlage vom 12.10.2018 nicht auf die Tagesordnung genommen hat. Eine spätere Beschlussfassung ist aus administrativen Gründen (u.a. rechtzeitige Busbestellungen, Lieferfristen der Hersteller) nicht möglich. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Nahverkehrsplans 2018 – 2022 sind zeitnah durch die betroffenen Gesellschaften anzustoßen.

 

Der Nahverkehrsplan nebst allen Anlagen liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordneten zur Einsichtnahme aus.

 

* Erläuterung seitens Stadtverordnetenbüro