Bezirksversammlung Hamburg-Nord
Drucksache - 20-4907
Sachverhalt: 1. Hamburger Straße / Ecke Heitmannstraße / Höhe Treppenanlage Erhöhung der Verkehrssicherheit Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen. (Anordnung vom 20.09.2017)
2. Krüsistraße 3 / Höhe Grundstückszufahrt VBG Ersatzloser Abbau einer Beschilderung Durchzuführende Maßnahmen: In der Krüsistraße 3 befindet sich zwischen Nr. 2a und dem VBG-Neubau die baulich hergestellte Grundstückszufahrt für die VBG. Im Rahmen der Bauplanung ist fälschlicherweise ein nicht erforderlicher VZ-Träger mit dem VZ 250 StVO an o.g. Grundstückszufahrt mit angeordnet worden. Das vorhandene VZ 250 StVO verbietet derzeit das Befahren der baulichen Überfahrt mit Fahrzeugen, welches kontraproduktiv ist und somit Nutzen der Überfahrt unsinnigerweise verbietet. Damit die bauliche Überfahrt für den Eigentümer/ Nutzer/ Berechtigten wieder möglich ist, ist der VZ-Träger mit dem VZ 250 StVO ersatzlos zu entfernen. Anordnung vom 20.09.2017
3. Stückenstraße 65 / Pfenningsbusch Änderung und Versetzen des VZ 274.1 StVO („Zone 30“) Durchzuführende Maßnahmen: Es wurde festgestellt, dass das am Lichtmast vorhandene VZ 274.1 StVO verschmutzt ist und sich in Fahrtrichtung unmittelbar hinter einem größeren Baum befindet und somit für den Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar ist. Aus dem vorstehenden Grund ist das in Typ-2-Größe vorhandene VZ 274.1 StVO vom Lichtmast zu entfernen und ein neuer VZ-Träger mit einem neuen Typ-1-Größe VZ 274.1 StVO in Fahrtrichtung vor dem Baum aufzustellen. Das vorhandene VZ 315-66 StVO ist am neuen VZ-Träger anzubringen, um dem Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass das Gehweg-Parken an dieser Stelle beginnt. Anordnung vom 20.09.2017
4. Massaquoipassage -Änderung der Lieferzeiten -Änderung der Verkehrsführung für den Fahrradverkehr Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen. (Anordnung vom 21.09.2017)
5. Papenhuder Straße zwischen Graumannsweg und Mundsburger Damm Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen. (Anordnung vom 26.09.2017)
6. Biedermannplatz (Einbahnstraßenteil) Weidestraße Verdeutlichung des Verbotes der Einfahrt Hintergrund und durchzuführende Maßnahmen: Der entsprechende Teil des Biedermannplatzes ist eine in Richtung Weidestraße führende und dort endende Einbahnstraße. Rechtsseitig befindet sich ein gewölbtes Verkehrszeichen 267. Dieses VZ ist für Fahrzeugführer, die die Weidestraße in Richtung Westen befahren erst relativ spät sichtbar, weil die Straße Biedermannplatz spitz auf die Weidestraße zuläuft. Infolge dessen wollen immer wieder Fahrzeugführer in den Biedermannplatz nach rechts einbiegen. Um das Verbot der Einfahrt zu verdeutlichen und dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen, ist ein zweites VZ 267 linksseitig anzubringen. (Anordnung vom 17.10.2017)
7. Armgartstraße ggü. Nr. 18 Abbau des VZ 237 samt VZ-Träger Durchzuführende Maßnahmen: An der aufgeführten Örtlichkeit ist nach Umbau der Kreuzung Mundsburger Damm / Papenhuder Straße / Armgartstraße der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt worden und das VZ 237 somit entbehrlich. Demontage des VZ 237 (Radwegebenutzungspflicht), Abbau des VZ-Trägers. (Anordnung vom 20.10.2017)
8. Uhlenhorster Weg - Herbert-Weichmann-Straße Endgültiger Umbau Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anlagen. (Anordnung vom 27.09.2017)
Petitum/Beschluss: Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage/n: Anordnungen
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