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Drucksache - DS/0259/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zugunsten einer effektiven Durchsetzung des Parkverbots auf Radverkehrsanlagen sowie an Fußgängerüberwegen und Gehwegquerungen geeignete Strategien und Schwerpunktsetzungen mit dem Ordnungsamt zu entwickeln und entsprechende Kontrollen zu einer dauerhaften Priorität zu machen.
Das Ordnungsamt soll zudem von seinem Recht auf Umsetzungs- und Abschleppmaßnahmen verstärkt Gebrauch machen, wie dies jüngst bei Radspuren an drei Kreuzberger Straßen durch die Polizei erfolgte. Die regelmäßig durchzuführenden Schwerpunktkontrollen sollen im Nachhinein durch Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2017 zu berichten.
Begründung:
Zugeparkte Fußgängerüberwege sowie Radfahr- und Schutzstreifen stellen für Fußgänger*innen und Radfahrende eine erhebliche Gefährdung da, die nicht hingenommen werden sollte. Angesichts der knappen personellen Ressourcen des Ordnungsamtes erfolgt bereits eine Schwerpunktsetzung. Diese soll zugunsten besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer*innen dauerhaft ergänzt werden. Die bislang durchgeführten Schwerpunktkontrollen führten im gesamten Jahr 2016 zu lediglich 37 Anzeigen aufgrund Falschparkens auf Radverkehrsanlagen.
Um eine wirksame Abschreckung erzielen zu können und bestehende Gefahren unmittelbar zu beseitigen, ist vom Umsetzen und Abschleppen falschparkender Fahrzeuge vermehrt Gebrauch zu machen. Im gesamten Jahr 2016 wurden durch das bezirkliche Ordnungsamt nur 93 Fahrzeuge von zugeparkten Radverkehrsanlagen abgeschleppt. Das konsequente Abschleppen von Fahrzeugen seit Dezember 2016, die Radspuren in der Großbeerenstraße, Dudenstraße und Katzbachstraße in Kreuzberg blockieren, zeigt hingegen, dass durch eine konzertierte Aktion Erfolge erzielt werden können. Die Radstreifen sind weniger blockiert. Auch für Fußgänger*innen stellen zugeparkte Gehwege oder Kreuzungen eine starke Gefährdung und Beeinträchtigung dar. Insbesondere Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen sind betroffen und haben Probleme, sich zwischen den illegal geparkten Autos hindurchzubewegen.
Die nachträgliche Bekanntmachung der Schwerpunktmaßnahmen dient der Information und der Schaffung eines Bewusstseins für die Notwendigkeit regelkonformen Verhaltens aller Verkehrsteilnehmer*innen.
BVV 10.05.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 16.05.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zugunsten einer effektiven Durchsetzung des Parkverbots auf Radverkehrsanlagen sowie an Fußgängerüberwegen und Gehwegquerungen geeignete Strategien und Schwerpunktsetzungen mit dem Ordnungsamt weiter zu entwickeln und entsprechende Kontrollen zu einer dauerhaften Priorität zu machen.
Das Ordnungsamt soll zudem von seinem Recht auf Umsetzungs- und Abschleppmaßnahmen verstärkt Gebrauch machen, wie dies jüngst bei Radspuren an drei Kreuzberger Straßen durch die Polizei erfolgte. Die regelmäßig durchzuführenden Schwerpunktkontrollen sollen im Nachhinein durch Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2017 zu berichten.
BVV 14.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zugunsten einer effektiven Durchsetzung des Parkverbots auf Radverkehrsanlagen sowie an Fußgängerüberwegen und Gehwegquerungen geeignete Strategien und Schwerpunktsetzungen mit dem Ordnungsamt weiter zu entwickeln und entsprechende Kontrollen zu einer dauerhaften Priorität zu machen.
Das Ordnungsamt soll zudem von seinem Recht auf Umsetzungs- und Abschleppmaßnahmen verstärkt Gebrauch machen, wie dies jüngst bei Radspuren an drei Kreuzberger Straßen durch die Polizei erfolgte. Die regelmäßig durchzuführenden Schwerpunktkontrollen sollen im Nachhinein durch Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2017 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 08.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
WiOEB 14.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 13.12.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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