Bezirksamt Pankow von Berlin | .2024 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | In Erledigung der Drucksache-Nr.: VIII-0437 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
9. Zwischenbericht |
Rahmen und Verfahren für den Blankenburger Süden vom Kopf auf die Füße stellen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr. VIII-0437 — „Das Bezirksamt wird ersucht, für die weitere Entwicklung des neuen Quartiers »Blankenburger Süden« die folgenden Positionen als stadtentwicklungs- und verkehrspolitische Ziele zu übernehmen und diese im Verwaltungshandeln und auch öffentlich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu vertreten: - Die Bürgerbeteiligung wird unter den Maßgaben des Beteiligungskonzeptes unter Stärkung der darin beschriebenen Akteure, mit dem Forum als „zentraler Arena“ und einem Beteiligungsbüro vor Ort fortgesetzt.
- Zur Weiterentwicklung städtebaulicher Varianten wird das Verfahren in der Beteiligung für alternative Rahmenbedingungen (Bebauungsintensität, Mobilität, etc.) geöffnet.
- Der Wohnungsneubau erfolgt ausschließlich auf dem mit der Drucksache
VII-1203 festgelegten Bereich, dem sogenannten „Kerngebiet“. Daraus folgt:
o Keine Wohnbebauung auf Kleingartenanlagen gemäß Drucksache VII-0359. o Keine Inanspruchnahme der Erholungsanlagen Blankenburg und »Familiengärten« für den Wohnungsneubau oder einen Betriebshof. - Wenn für soziale Infrastruktur und die ÖPNV-Erschließung Kleingartenparzellen zwingend in Anspruch genommen werden müssen, sind Ersatzflächen für Kleingärten im engen räumlichen Zusammenhang vorzusehen.
- Für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets des Blankenburger Südens sollen Gartenflächen und auch Kleingartenflächen vorgesehen werden.
- Für die verkehrliche Erschließung des Blankenburger Südens ist eine stadtverträgliche Mobilitätsstrategie zu entwickeln, in der der schienengebundene ÖPNV das Rückgrat der Erschließung des Gebiets bildet. Autoarmes Wohnen und die intelligente Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen im Wohngebiet selbst und mit dessen Umfeld sind weitere zentrale Bausteine zur Stärkung des Umweltverbundes. Die Errichtung der verkehrlichen Anlagen ist spätestens unmittelbar vor Bezug der ersten Wohnungen fertigzustellen.
- Die BVV Pankow lehnt jedwede Verkehrsplanung ab, in der ein Teilabschnitt oder die gesamte Tangentialverbindung Nord als überörtliche Verbindungsstraße von Märkischem Viertel bis Hohenschönhausen mit Anschluss zur Tangentialverbindung Ost vorgesehen wird. Die Mobilität ist mit den beschriebenen Instrumenten und durch die Ertüchtigung der bestehenden Hauptverkehrsstraßen zu ermöglichen.
- Die BVV Pankow setzt sich für die Erhaltung und den Weiterbetrieb des Golfplatzes ein, da dieser auf Initiative der BVV durch den Bebauungsplan 3-7 VE ermöglicht wurde und als einziger Golfplatz der Region dem Breitensport offensteht.
- Die Orientierung auf die Errichtung von bis zu 5.800 Wohneinheiten im „Kerngebiet“ (vgl. Begründung der Drucksache VII-1203) wird nur unter Einhaltung der in diesem Beschluss festgelegten Rahmenbedingungen verfolgt.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: | |
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Seit dem letzten Termin zum Struktur- und Nutzungskonzept 2.0 am 06.07.2023 mit einzelnen Fachverwaltungen, Mitgliedern des Projektbeirates und betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern haben das Projektteam der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die vorgebrachten Hinweise, Anregungen, Fragestellungen geprüft und das Struktur- und Nutzungskonzept 2.0 (SNK 2.0) weiterentwickelt.
Auf Grundlage des SNK 2.0 wurden zudem die Grundlagenkonzepte (Freiraum- und Kompensation, Klimaschutz und Klimaanpassung, Regenwassermanagement) fortgeschrieben.
Die Ergebnisse sollten in der 6. Verwaltungsklausur „Finalisierung Struktur- und Nutzungskonzept 2.0“ im November 2023 vorgestellt und abschließend diskutiert werden, bevor diese über mein.berlin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und Anfang 2024 eine Senatsbeschlussvorlage zum SNK 2.0 in den Umlauf gegeben werden sollte.
Die 6. Verwaltungsklausur musste allerdings abgesagt werden, aufgrund veränderter verkehrlicher Rahmensetzungen. Für die verkehrliche Anbindung des Blankenburger Südens wurde die Entscheidung getroffen, dass das neue Wohnquartier im Blankenburger Süden in einem Schritt durch die Verlängerung der Tramlinie M2 vom Alexanderplatz angebunden werden soll und nur bis zum Blankenburger Pflasterweg führen soll, um Eingriffe in die Erholungsanlage Blankenburg zu vermeiden. Ursprünglich war geplant, die Straßenbahn an den S-Bahnhof Blankenburg anzubinden.
Eine Machbarkeitsstudie, die 2024 begonnen wird, soll die Verlängerung der U9 Osloer Straße über Pankow-Kirche nach Heinersdorf, Blankenburg und Karow prüfen. Die Inbetriebnahme könnte in den 2040er Jahren mit dem Einzug der letzten neuen Bewohner erfolgen.
Durch diese geänderten verkehrlichen Rahmenbedingungen muss das SNK 2.0 angepasst werden. Die Überarbeitung des SNK steht in Abhängigkeit erforderlicher Verkehrsuntersuchungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen (z. B. Doppelkreuzung Bahnhofstraße/
Priesterstege/Blankenburger Pflasterweg/Heinersdorfer Straße) müssen vorliegen, bevor ein finales SNK 2.1 (überarbeitetes SNK 2.0) erarbeitet wird. Eine Überarbeitung wird nach heutiger Sicht das gesamte erste Halbjahr 2024 in Anspruch nehmen.
Es fand keine weitere Sitzung des Projektrates Blankenburger Süden statt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki Stellv. Bezirksbürgermeisterin | Cornelius Bechtler Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |