Betreff
Ergänzung der Geschäftsordnung des Kreistages: Informationssystem zum Verlauf der Antragsbearbeitung
Vorlage
GRN_AG/0031/2018
Art
Antrag Grüne

Der Kreisausschuss wird beauftragt, gemeinsam mit dem Referat 4 ein Informationssystem zu schaffen, bei dem die Kreistagsabgeordneten drei Monate nach positiver Beschlussfassung eines Antrages über den weiteren Verlauf der Bearbeitung informiert werden.

 

Dies soll in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und eventuell mit den zuständigen Ausschüssen geschehen. Eine entsprechende Informationspflicht über den weiteren Vorgang der Antragsbearbeitung soll in der Geschäftsordnung des Kreistages unter Paragraf 4, Absatz 7 festgelegt werden. Anträge, die keine weitere Bearbeitung benötigen, beispielsweise Beschlussfassungen zur Solidaritätsbekundung, sind von dieser Informationspflicht ausgeschlossen.


Nachdem ein Beschluss vom Kreistag gefasst wurde, fehlt ein entsprechender Informationsaustausch zwischen der antragsstellenden Fraktion bzw. den Kreistagsabgeordneten und der bearbeitenden Stelle. So ist es oftmals nicht oder nur kaum ersichtlich, welchen weiteren Verlauf der im Kreistag positiv beschiedene Antrag auf seinem Weg der Bearbeitung nimmt.

 

Durch eine entsprechende, in der Geschäftsordnung festgelegte Informationspflicht müssen die Kreistagsabgeordneten drei Monate nachdem der Antrag im Kreistag positiv beschieden wurde über den weiteren Verlauf des Antrages automatisch informiert werden.

 

Über die Realisierungsmöglichkeiten, beispielsweise in der App „Mandatos“, soll der Kreisausschuss gemeinsam mit dem Referat 4 entscheiden. Mit der Änderung der Geschäftsordnung soll die Arbeitsgruppe „Änderung der Geschäftsordnung“ betraut werden.