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Rentenregelung für NS-Ghettoarbeiter "Zynisches Spiel auf Zeit"

Die Renten stehen ihnen gesetzlich zu - doch sie werden rund 20.000 ehemaligen jüdischen Ghettoarbeitern der NS-Zeit nicht ausgezahlt. Am Mittwoch muss die Regierung im Bundestag Auskunft geben, warum diese Verpflichtung immer noch nicht umgesetzt ist.
Warschauer Ghetto (1943): Hier sperrten die Nazis zeitweilig eine halbe Million Menschen ein

Warschauer Ghetto (1943): Hier sperrten die Nazis zeitweilig eine halbe Million Menschen ein

Foto: anonymous/ AP

Hamburg - Sie arbeiteten als Küchenmädchen für die Bewacher, hielten Straßen instand oder besserten Kanäle aus. Zehntausende Menschen gingen während der NS-Zeit in jüdischen Ghettos einer halbwegs geregelten Arbeit nach - viele von ihnen waren Kinder. Die Jobs unter dem Joch der Nazis waren oft genug Schutz vor der Deportation. In der Regel wurde irgendeine Form von Lohn gezahlt, manchmal sogar Versicherungsbeiträge.

Rund 22.000 dieser jüdischen Ghettoarbeiter leben heute noch. Und sie warten auf Rentenzahlungen aus Deutschland, die ihnen ein 2002 eigens erlassenes Gesetz zugesichert hatte: das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG). Es sollte eben ausdrücklich eine Rente sein und keine Entschädigung wie sie Zwangsarbeiter erhalten.

Doch so klar der politische Wille aller Bundestagsfraktionen damals erschien, so skandalös stellte sich die Umsetzung in den vergangenen elf Jahren dar. Viele Betroffene warten bis heute auf Geld, viele andere sind inzwischen gestorben.

Am Mittwoch steht das Thema erneut im Bundestag auf der Tagesordnung. Die Oppositionsparteien wollen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen und verlangen in der Fragestunde Antworten. Der grüne Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn erhofft sich von dem Schritt Öffentlichkeit und Transparenz. "Wir hatten bis zuletzt angenommen, dass eine Lösung der noch offenen Fragen unmittelbar bevorsteht. Aber jetzt stockt der Prozess, und wir wissen nicht, warum."

Es stockt eigentlich permanent, seit das ZRBG 2002 in Kraft trat. Unbürokratisch und zeitnah sollte es eine Lücke bei der Wiedergutmachung schließen. Das war der Wunsch der Redner damals im Bundestag. Das Gegenteil ist eingetreten. Von den rund 70.000 Antragstellern, die rückwirkend ab 1997 eine Rente erhalten sollten, bekamen rund 90 Prozent eine Absage von den Rentenversicherungsträgern. Die Behörden legten das Gesetz sehr eng aus. Oft bestritten die staatlichen Versicherer, dass die ehemaligen Ghettobewohner freiwillig gearbeitet und dafür ein "Entgelt" erhalten hatten, wie es das Gesetz vorschreibt.

Nur vier Jahre statt zwölf

Erst 2009 änderte sich die Praxis, als das Bundessozialgericht neue Kriterien aufstellte und es den Betroffenen erleichterte, ihre Vergangenheit glaubhaft zu machen. Allerdings erhielten diejenigen, die dann doch eine Rente ausgezahlt bekamen, ihr Geld nicht rückwirkend bis 1997, sondern nur bis 2005. Das liegt daran, dass laut Sozialgesetzbuch bei der Änderung von falschen Bescheiden nur vier Jahre rückwirkend gezahlt werden muss. Das Bundessozialgericht bestätigte diesen Passus Anfang vergangenen Jahres.

SPD und Grüne sowie die Linke stellten daraufhin Anträge, den ehemaligen Ghettoarbeitern trotzdem ihre Renten rückwirkend ab 1997 auszuzahlen - schließlich sei das ja der ursprüngliche politische Wille gewesen. Als Möglichkeiten wurden zum einen einmalige Entschädigungszahlungen und zum anderen Rentenzahlungen genannt. Doch die rechtliche Umsetzung ist nicht ohne Stolpersteine. Denn Experten fürchten, dass jegliche Form von Regelung, die über vier Jahre hinausgeht, einen Präzedenzfall schaffen könnte.

Anfang Februar kamen dennoch positive Signale aus dem zuständigen Arbeitsministerium. Nach Informationen des SPIEGEL setzte es sich dafür ein, allen noch lebenden Betroffenen rückwirkend eine Rente auszuzahlen. Nach einer Sachverständigenanhörung war lediglich das Wie noch offen: Gesetzesänderung oder pauschale Entschädigung. Die zuständige Staatssekretärin Annette Niederfranke erklärte daraufhin öffentlich, das Ministerium setze sich "für eine zügige Lösung ein". Allerdings seien die Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen und der Bundesregierung nicht abgeschlossen. Der Grünen-Abgeordnete Strengmann-Kuhn wird nun ungeduldig. "Die Bundesregierung muss endlich handeln und ihr zynisches Spiel auf Zeit aufgeben."

Der Druck aus Israel auf die Bundesregierung wächst. Zwar dementierten beide Regierungen vergangene Woche einen Bericht der israelischen Zeitung "Jediot Achronot", wonach Berlin angeblich die Ghettorenten mit einem Siedlungsstopp verknüpft hat. Regierungssprecher Steffen Seibert nannte den Bericht "an den Haaren herbeigezogen". Doch inzwischen verfestigt sich in Israel, wo rund die Hälfte der ehemaligen Ghettoarbeiter lebt, der Eindruck, dass die deutsche Regierung auf Zeit spielt.

Falls das Bundesarbeitsministerium in der Fragestunde des Bundestags an diesem Mittwoch nicht endlich bekanntgibt, wie es sich eine Lösung des Rentenstreits vorstellt, sieht man in Jerusalem nur noch eine Möglichkeit: den Druck erhöhen. Dann wird Premierminister Benjamin Netanjahu das Problem in seinem nächsten Telefonat mit Kanzlerin Angela Merkel zur Sprache bringen.

Mitarbeit: Christoph Schult