EU-Debatte über Reform des Datenschutzes

Die EU-Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995, als noch keine Regeln für soziale Netzwerke, Online-Banking und die Weitergabe von Daten notwendig waren. Der Reformentwurf der EU-Kommission wird im europäischen Parlament und im EU-Ministerrat diskutiert. Datenschützer befürchten, dass der Datenschutz auf Kosten der Bürger und Bürgerinnen geschwächt wird.

Morgenjournal, 3.6.2013

Kommission will Rechte stärken

Es ist zwar ein Gesetz für den Datenschutz online, betrifft aber jeden EU-Bürger auch offline. Die Datenschutznovelle soll europäischer Nutzer im Netz vor allem vor Unternehmen schützen, die persönliche Daten ohne Zustimmung an Dritte weiterleiten und damit Geschäfte machen: beispielsweise Post- und E-Mail-Adressen, die weitergegeben werden, oder Daten über das Kaufverhalten im Internet, an dem Versicherungen die Kreditwürdigkeit messen können.
Die Datenschutzreform soll die Rechte der Nutzer Nutzerinnen stärken, sagt Mina Andreeva, die Sprecherin von EU-Kommissarin Vivane Reding, etwa um das Recht, Daten löschen zu können, oder bei Hacker-Angriffen benachrichtigt zu werden. So nutzerfreundlich wünscht es sich zumindest die europäische Kommission.

Wirtschaft will Lockerungen

Im EU-Ministerrat hingegen wird über Paragraphen und Formulierungen noch gestritten: Einige Länder plädieren für ein schwaches und damit wirtschaftsfreundliches Gesetz, etwa ohne verpflichtenden Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, ohne saftige Geldstrafen für Unternehmen bei Datenschutzverstößen und ohne Zustimmung der Nutzer zur Datenverarbeitung. Einige Länder, darunter Österreich, haben jetzt offenbar Vorbehalt gegen vier Kapitel dieser abgeschwächten Ministerratsversion geäußert.

Wie und um welchen Preis mit Nutzerdaten in Zukunft gehandelt wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen. Diese Woche berät der EU-Ministerrat, und auch das EU-Parlament möchte vor der Sommerpause noch den Gesetzesentwürfen abschließen.

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