Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
19.03.2011 | 17:41 | Klimaschutz 

NRW und Hessen wollen mehr Erlöse aus Emissionshandel

Berlin/Düsseldorf - Die Länder wollen von künftig wachsenden Einnahmen aus dem Handel mit Verschmutzungsrechten der Industrie profitieren. Sie verlangen außerdem einen Ausgleich für mögliche Steuerausfälle.

Emissionshandel
Das sieht nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa ein gemeinsamer Vorstoß von Nordrhein-Westfalen und Hessen zum Gesetzentwurf über Änderungen beim Emissionshandel vor.

Dem Antrag für den Finanzausschuss des Bundesrates zufolge soll die Länderkammer fordern, dass Steuermindereinnahmen der Länder und Gemeinden kompensiert werden, die sich aus der Absetzbarkeit der Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate als Betriebsausgabe ergeben. Auch müssten Länder angemessen an den Einnahmen des Bundes aus dem Handel mit Treibhausgas-Emissionsrechten beteiligt werden.

Mit dem «Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels» sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden. Von 2012 an sollen der Luftverkehr und ab 2013 weitere Industriebranchen in den Handel mit Rechten für den Ausstoß des Klimakillers Kohlendioxid (CO2) einbezogen werden. Damit soll der Emissionshandel zwischen 2013 und 2020 den größten Beitrag zur Minderung klimaschädlicher Treibhausgase in Europa leisten.

Nach Darstellung der Länder erhöhen die Erlöse aus der Versteigerung der CO2-Zertifikate unmittelbar nur die Einnahmen des Bundes. In Abhängigkeit von der Entwicklung des Zertifikatspreises sei mit jährlichen Milliarden-Erlösen zu rechnen.

Dem Gesetzentwurf zufolge verblieben von diesen Einnahmen jährlich 900 Millionen Euro sowie die Einnahmen aus den Versteigerungen im Luftverkehr im allgemeinen Bundeshaushalt. Die restlichen Erlöse gingen in ein den «Energie- und Klimafonds» des Bundes. Eine Beteiligung der Länder an den Einnahmen sei bisher nicht vorgesehen.

Da die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate bei den jeweiligen Unternehmen unzweifelhaft eine Betriebsausgabe seien, ergeben sich nach Darstellung der Antragsteller für Länder und Gemeinden Mindereinnahmen. «Diese Ertragsteuerausfälle werden im Gesetzentwurf nicht erwähnt», heißt es in dem Antrag, über den der Finanzausschuss am 31. März entscheiden soll. Als Kosten für die Länder würden lediglich Bürokratieaufwendungen aufgeführt. (dpa/lnw)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Fachleute für frühere Erhöhung des CO2-Preises

 Klimageld soll bis spätestens 2027 stehen

  Kommentierte Artikel

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung