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Wirtschaft: Ein Datenschutz für 28 Länder

Fraktionen im Europaparlament einigen sich.

Brüssel - Darauf eine Maß Bier: Beim Brüsseler Oktoberfest, zu dem die bayerische Landesvertretung am Donnerstag in ein Festzelt auf dem Place Jourdan eingeladen hatte, stießen die EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding und der Grünen-Europaabgeordnete Jan-Philipp Albrecht darauf an, dass die große europäische Datenschutzreform eine wichtige Hürde genommen hat. Vor der formellen Ausschussabstimmung am kommenden Montag einigten sich Vertreter aller Parlamentsfraktionen auf einen parteiübergreifenden Kompromisstext. „Diese breite Mehrheit“, so der Verhandlungsführer Albrecht, „ist für Europas Bürger und Unternehmen eine Riesenchance.“

Die künftige EU-Datenschutzverordnung soll die 28 verschiedenen nationalen Bestimmungen ersetzen und schon allein dadurch Vorteile bringen. Firmen im europäischen Binnenmarkt müssten nur noch ein Gesetz befolgen, Kunden könnten ihre Rechte besser wahrnehmen. „Will ich mich als deutscher Bürger gegen Facebook wehren, das in Irland seinen Sitz hat“, führt der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss als Beispiel an, „weiß ich in Zukunft, dass dort im Gegensatz zu jetzt derselbe hohe Rechtschutz existiert.“ Außerdem kann künftig eine Beschwerde ganz einfach beim Datenschutzbeauftragten vor Ort eingereicht werden, der die Probleme dann an die Kollegen der anderen EU-Staaten weiterleitet.

Das zentrale Prinzip des neuen Rechts ist es, dass keine Daten ohne die Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden dürfen. Deshalb soll es beispielsweise bei allen Internetangeboten deutlich sichtbare Icons geben, aus denen hervorgeht, was mit persönlichen Informationen geschieht. „Statt seitenlanger und unverständlicher allgemeiner Geschäftsbedingungen sollen standardisierte Symbole Zustimmung oder Ablehnung vereinfachen“, schreibt der Grüne Albrecht.

Das „Recht, vergessen zu werden“, das EU-Kommissarin Reding bei der Vorstellung ihres Gesetzentwurfs postuliert hatte, sieht in der Praxis nun folgendermaßen aus: Jeder EU-Bürger soll künftig das Recht haben, Auskunft über die ihn oder sie betreffenden Daten zu bekommen, auf sie zuzugreifen und auf Verlangen auch löschen zu lassen.

Einfluss auf die Geheimdienste wird die EU-Datenschutzverordnung nicht haben. Wohl aber wären US-Konzerne wie Google oder Yahoo betroffen, die – wie seit den Enthüllungen des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden bekannt – auch Daten europäischer Nutzer an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet haben. Künftig soll das, so Albrecht, „nur auf der Grundlage europäischen Rechts oder darauf beruhender Rechtshilfeabkommen“ möglich sein. Der größte Lobbydruck, berichtete der Grüne, sei daher von US-Interessengruppen ausgeübt worden. Christopher Ziedler

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