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Betriebsrenten sollen die gesetzliche Rente aufstocken. In vielen Fällen schießt der Arbeitgeber etwas dazu, manchmal übernimmt er die Beiträge sogar ganz.

© ddp

Rentenlücke schließen: Betriebsrenten sollen einfacher gestaltet werden

Immer mehr Menschen sorgen über ihren Arbeitgeber vor, eigentlich eine erfreuliche Entwicklung. Doch unterm Strich sind es sind immer noch zu wenige, vier von zehn Beschäftigten sind noch immer außen vor. Die Regierung will das ändern.

Ist das Glas nun halbvoll oder halbleer? Am Donnerstag präsentierte das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Verbreitung von Betriebsrenten. Danach haben 2012 Arbeitnehmer im Schnitt 362 Euro in die betriebliche Altersvorsorge investiert. 2008 – bei der letzten Erhebung – waren es nur 273 Euro gewesen.

Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen über ihren Arbeitgeber für das Alter vorsorgen. Nach neuen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums ist die Zahl derjenigen, die ein Anrecht auf eine Betriebsrente erworben haben, seit der Rentenreform 2001 bis Ende 2013 von rund 14,6 Millionen auf rund 20,1 Millionen kräftig gestiegen. Rechne man die Fälle heraus, in denen Arbeitnehmer gleich mehrere Vorsorgeverträge haben, hätten Ende 2013 rund 17,3 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – 60 Prozent – eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung. Nach Lesart des Ministerium von Andrea Nahles (SPD) wäre das Glas damit halbvoll.

Halbleer, heißt es dagegen beim Versicherungsverband GDV. „Nach wie vor bauen vier von zehn Beschäftigten in Deutschland keine Betriebsrente auf“, kritisierten die Versicherer am Donnerstag. Auch die Grünen sind enttäuscht. Immerhin sollen die staatlich geförderten Riester- und Betriebsrenten die Rentenlücke schließen. Dazu müssten die Beschäftigte jedoch mindestens vier Prozent ihres Bruttoverdienstes investieren. Tatsächlich sind es jedoch sowohl bei der Riester- als auch bei Betriebsrente nur rund ein Prozent. „Damit sind wir weit entfernt vom Ziel der Lebensstandardsicherung im Alter“, sagt Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion.

Die Versicherer plädieren für eine Vereinfachung der Betriebsrenten-Regeln. Zudem sollen Betriebsrenten bei Geringverdienern künftig nicht mehr mit der Grundsicherung verrechnet werden, schlägt der GDV vor. Im Bundesarbeitsministerium berät seit Ende 2012 ein Arbeitskreis, dem Vertreter verschiedener Ministerien, Gewerkschaften und Arbeitgeber angehören, über Reformen der betrieblichen Altersvorsorge. „Die Frage ist: Wie bekommen wir mehr Menschen in die betriebliche Altersvorsorge?“, sagte Peter Weiß, Rentenexperte der Union, dem Tagesspiegel.

Diskutiert werden derzeit drei verschiedene Varianten: Eine automatische Betriebsrente, die bei Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart wird, es sei denn der Arbeitnehmer wählt diese ab, eine betriebliche Variante, bei der die Betriebe für ihre Beschäftigten entscheiden, sowie eine per Tarifvertrag festgelegte automatische Absicherung. Der Arbeitskreis tagt wieder am Montag.

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