Verwaltungsstandpunkt zur Petition - VI-P-06194-VSP-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicheren Radverkehr in der inneren Jahnallee Leipzig ermöglichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Verwaltungsstandpunkt zur Petition
- Federführend:
- 66 Verkehrs- und Tiefbauamt
- Einreicher:
- Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit/Ergebnis | Beschluss |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Beschlussfassung
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19.09.2018
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Erledigt
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Petitionsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
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Beschlussvorschlag
☐ | Zustimmung und Abhilfe | ☒ | Alternativvorschlag |
☐ | Berücksichtigung | ☐ | Erledigt |
☐ | Ablehnung |
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, siehe auch den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag VI-A-05894, folgenden Alternativvorschlag:
In der inneren Jahnallee wird als Sofortmaßnahme die Verkehrssicherheit mittels verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere durch die maßvolle Reduzierung des ruhenden Verkehrs, hergestellt.
Es wird geprüft, inwieweit durch eine neue Straßenraumaufteilung die Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs erhöht werden kann. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit Händlern, Gewerbetreibenden bzw. deren Interessenvertretern zu führen, um ggf. alternative Andienungslösungen zu finden und zu realisieren. Dabei sind die Belange des ÖPNV und des Event-Verkehrs zu beachten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird auch die Abtrennung einer Radverkehrsanlage (protected bike lane) geprüft. Über das Ergebnis wird im II. Quartal 2019 informiert.
Es ist geplant, mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das die Belange der Radfahrer in der Relation Lindenau – Innenstadt berücksichtigt, 2019 zu beginnen. Eine Umsetzung dieses Konzepts mit baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wäre ab 2021 möglich.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln
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Sachverhalt:
Die innere Jahnallee, d.h. der Straßenabschnitt zwischen den lichtsignalgeregelten Kreuzungen Waldplatz und Leibnizstraße, ist ein Straßenabschnitt, der vielfältigste Funktionen auf einer sehr beengten Verkehrsfläche zu erfüllen hat. Deshalb konnten bei dem im Rahmen des Olympia-Sofortprogramms erfolgten Teilumbau im Jahr 2005/2006 keine Radverkehrsanlagen eingeordnet werden. In der Tat kommt es aufgrund der vielfältigen Nutzungen auf engem Raum zu Konflikten der Verkehrsteilnehmer untereinander und auch zu Unfällen. Allerdings ist bei den Unfällen eine Verteilung über den gesamten Straßenabschnitt zu verzeichnen. Eine nähere Untersuchung zu den polizeilich erfassten Unfällen 2014 bis 2016 führte zu dem Ergebnis, dass nirgendwo eine Häufung gleichartiger Unfälle zu verzeichnen ist. Eine oder gar mehrere Unfallhäufungsstellen konnten somit nicht festgestellt werden. Dennoch wurde unter Federführung der Verkehrsunfallkommission im Jahr 2017 eine anlassbezogene Verkehrsschau durchgeführt, um eventuelle Defizite an der Verkehrsanlage aufzuspüren. Kurzfristig zu behebende, wesentliche Defizite an der Verkehrsanlage konnten in der inneren Jahnallee nicht festgestellt werden. Das Hauptdefizit ist eher funktioneller Natur und besteht im Fehlen eines sicheren Fahrraumes für Radfahrer. Verbesserungen für den Radverkehr führen somit zwangsläufig zur Einschränkung anderer Funktionen.
Aktuelle Unfallsituation
Für das Jahr 2017 bzw. die Jahre 2015 bis 2017 (hier nur Unfälle mit Personenschaden) erfolgte bei anderer methodischer Herangehensweise aktuell eine erneute Betrachtung der Unfallsituation. Dies erfolgte mit der besonderen Zielstellung, herauszufinden, bei welchen Unfalltypen eine Radfahrerbeteiligung auffällig ist und ob sich daraus zwingend umzusetzende verkehrsregelnde Maßnahmen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit ergeben.
2017 Radfahrer- mit Personenschaden 2015 - 2017
gesamt Beteiligung gesamt Radfahrerbeteiligung
Fahrunfall: 0 0 2 0
Abbiege-Unfall: 2 1 7 4
Einbiegen/Kreuzen-Unfall: 5 2 5 4
Überschreiten-Unfall: 2 1 2 1
Unfall durch ruhenden Verk.: 8 4* 7 7*
Unfall im Längsverkehr: 12 0 7 2*
Sonstiger Unfall: 8 2* 3 2*
Summe: 37 10 33 20
* = Radfahrunfälle, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Unterbindung des ruhenden Verkehrs vermeidbar gewesen wären
Im Jahr 2017 traten in der inneren Jahnallee (ohne LSA-Knoten), d.h. auf knapp 400 m Länge, 37 Unfälle, darunter 10 mit Radfahrerbeteiligung auf. Bei Unfällen mit Personenschaden traten von 2015 bis 2017 insgesamt 33 Unfälle, darunter 20 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung auf.
Das theoretische Minderungspotenzial für Unfälle mit Radfahrerbeteiligung durch ein Verbot des ruhenden Verkehrs bzw. Markierung durchgehender Radfahrstreifen in der inneren Jahnallee beträgt 6* von 10 Unfällen im Jahr 2017 bzw. 11* von 20 Unfällen mit Personenschaden über 3 Jahre. Grund dafür, dass nicht alle Radverkehrsunfälle positiv beeinflusst werden können ist, dass durch Minimierung des ruhenden Verkehrs bzw. Markierung eines Radfahrstreifens nur das Gefährdungspotenzial bei den Unfalltypen Längsverkehr, ruhender Verkehr und ggf. Sonstige positiv beeinflusst wird.
Bemerkenswert ist, dass für das Jahr 2017 kein Unfall im Längsverkehr mit Radfahrerbeteiligung bekannt wurde, d.h. trotz beengter Verhältnisse kein Unfall im Zusammenhang mit dem Überholen von Radfahrern auftrat. Unfälle mit Radfahrerbeteiligung stehen auch kaum in Zusammenhang mit der derzeit zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, da Abbiegeunfälle und jene im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten auftreten.
Aufgrund dieser Unfalllage ist es notwendig, verkehrsregelnde Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen.
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit - straßenverkehrsrechtliche Sofortmaßnahmen
Während sich die Kurzzeitplätze überwiegend in die Seitenstraßen verlagern lassen und die Fußweglänge dabei zumutbar bleibt, wird derzeit geprüft, in welchem Umfang weiterhin Andienung stattfinden muss, um den Geschäftsstraßencharakter zu erhalten und Konflikte mit Händlern und Verbänden, die eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit gefährden würden, zu vermeiden. Hierzu fand bereits eine nochmalige Begehung der inneren Jahnallee statt, um unter Berücksichtigung zumutbarer Andienungslösungen aus Seitenstraßen heraus bzw. bei gegebenen rückwärtigen Andienungsmöglichkeiten diejenigen Abschnitte zu bestimmen, in denen weiterhin die ggf. zeitbeschränkte Andienung von der Fahrbahn der inneren Jahnallee aus gewährleistet werden muss.
Die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderliche Reduzierung des ruhenden Verkehrs wird von zwei weiteren Maßnahmen zu Luftreinhaltung und Lärmschutz flankiert. Diese wären ohnehin umgesetzt worden. Zwar lösen sie nicht das eigentliche Problem, wirken aber zusätzlich positiv auf die allgemeine Verkehrssicherheit:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sofortmaßnahmen aus dem Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ist vorgesehen, die Verkehrsmenge in der inneren Jahnallee um täglich bis 3.660 Fahrzeuge auf dann noch 13.220 Fahrzeuge zu reduzieren. Dazu werden die Schaltungen mehrerer Lichtsignalanlagen angepasst.
Aus Gründen der erforderlichen Lärmreduzierung in Umsetzung des gültigen Lärmaktionsplanes ist vorgesehen, für die innere Jahnallee eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verkehrsrechtlich anzuordnen. Hierfür sind ebenfalls Anpassungen an Lichtsignalanlagen erforderlich.
Aus den 3 vorgenannten Einzelmaßnahmen wird zurzeit eine neue, komplexe verkehrsorganisatorische Lösung zwischen Marschnerstraße und Leibnizstraße erarbeitet und verkehrsrechtlich angeordnet. Mit einer Umsetzung ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen.
Die Realisierung von durchgängigen Radverkehrsanlagen setzt den vollständigen Entfall des Längsparkens bzw. der Andienung einschl. einer alternativen Lösungsmöglichkeit voraus, damit ergibt sich eine durchgehende Fahrstreifenreduzierung auf je einen Fahrstreifen für Kfz und Straßenbahn je Richtung im Verlauf der Jahnallee zwischen Waldplatz und Leibnizstraße (einschl. der Knotenpunktszufahrten). Der bisherige äußere Fahrstreifen wäre dann für eine Radverkehrsanlage nutzbar.
Die Forderung nach Herstellung von "protected bike lanes" ist nur unter den identischen Randbedingungen umsetzbar. Darüber hinaus sind bei der Herstellung von baulichen Einbauten im Fahrbahnbereich Querungen und Fußgängerbeziehungen zu prüfen.
Bei Realisierung von "protected bike lanes" würde sich gegenüber einer Lösung mittels Radfahrstreifen (durch Markierung auf der Fahrbahn) zusätzlich ein größerer Flächenbedarf für den Radweg, bei der Berücksichtigung eines Sicherheitstrennstreifens/Sicherheitsraumes bei festen Einbauten zur Trennung zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr, aus Verkehrssicherheitsgründen ergeben. Bei der Festlegung der notwendigen Breitenmaße ist die Form und Größe der Einbauten maßgebend.
Die Prüfung der Art und Form der möglichen Radverkehrsanlage kann daher erst nach Entscheidung zur Realisierbarkeit einer geänderten Verkehrsorganisation vorgenommen werden.
Verkehrskonzept Lindenau - Innenstadt
Eine Verbesserung der Belange des Radverkehrs in der genannten Relation ist durchaus notwendig. Ausgehend vom Lindenauer Markt bis zum Hauptbahnhof ist in beiden Richtungen ein hohes, in den letzten Jahren deutlich zunehmendes Radverkehrsaufkommen festzustellen. Gleichzeitig sind in dieser Relation Defizite bei der Ausgestaltung bzw. beim den Radverkehrsanlagen zu konstatieren. Die Verkehrsunfallkommission hat ebenfalls Defizite bei der Verkehrssicherheit für den Radverkehr aufgezeigt.
Die gesamte Relation ist im qualifizierten Hauptnetz des Radverkehrs des RVEP 2010-2020 der Kategorie IR III zugeordnet und hat damit eine hohe Priorität bei der Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Deshalb wird 2019 mit der Erarbeitung eines umfassenden Verkehrskonzepts begonnen werden. Die Umsetzung ist ab 2021 geplant.