Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0596Ausgegeben am 09.05.2019

Eing. Dat. 09.05.2019

 

 

 

 

 

Umsetzung Masterplan NOx, Maßnahme „Austausch Steuergeräte und Aufrüstung Detektion an Lichtsignalanlagen im Zuge der Umsetzung des Masterplans NOx-Minderung“, hier: Projekt – und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-145 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Austausch der Steuergeräte von 14 Fußgängerschutzanlagen nach dem von der Energienetze Offenbach GmbH (ENO GmbH), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, abgegebenen und vom Revisionsamt, abschließend mit 650.000,00 €, geprüften Angebot wird vorbehaltlich des Grundsatzbeschlusses zur Umsetzung des Masterplans NOx, welcher vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium zu fassen ist, zugestimmt.

 

2.     Für die Vergabe dieser Arbeiten an die ENO GmbH, Offenbach am Main, wird die erforderliche Zuschlagsgenehmigung erteilt.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803, Haushaltsjahr 2019. Die Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2019 durch das Regierungspräsidium.

 

4.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel gemäß dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“, Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Produktkonto 12010100.3600000060.

Voraussichtlich anteilig:          281.961,47 €

Kreditmarktmittel:                     368.038,53 €

Gesamt:                                     650.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Mit dem „Masterplan NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ haben die beiden Städte Maßnahmen aus dem Bereich der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ erarbeitet, die zu einer Reduzierung der NOx-Emissionen beitragen sollen. Ziel des Masterplans ist es, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Verkehrs zu formulieren und zu bewerten, die es den beiden Städten erlauben, ihre NOx-Emissionen bis zum Ende des Jahres 2020 bis unter den Grenzwert zu reduzieren.

Aufgrund von hohen verkehrlichen Verflechtungen haben die beiden Städte im September 2017 die gemeinsame Erarbeitung des Masterplans im Rahmen einer Kooperation vereinbart. Zwischen beiden Städten bestehen intensive Pendlerströme, wodurch nur eine integrierte Betrachtung zu nachhaltigen Emissionsminderungen führt. Insbesondere soll vermieden werden, dass Verbesserungen in der einen Stadt zu Beeinträchtigungen in der anderen Stadt führen.

Der „Masterplan NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ wurde im Juni 2018 fertiggestellt.

 

Zur Vermeidung der drohenden Fahrverbote und der Verbesserung der Luftqualität wurde von der Bundesregierung das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ beschlossen. In diesem werden Mittel bereitgestellt, um Maßnahmen für eine nachhaltige und moderne Verkehrsabwicklung in deutschen Städten zu initiieren. Gegenstand des Sofortprogramms ist die Förderung der Maßnahmen u. a. im Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“.

 

Im Rahmen des Masterplans „NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ wurden Maßnahmen entwickelt, die ihren Fokus auf den Bereich Digitalisierung des Verkehrs setzen. Auf Basis des Masterplans wurden anschließend Ende August 2018 Förderanträge für die einzelnen Maßnahmen eingereicht.

 

Die Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ ist Teil des Masterplans NOx. Mit der Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ wird eine spürbare Verbesserung des Verkehrsablaufs und Minderung der Wartezeiten und damit einhergehend eine Reduzierung der Luftemissionen in Offenbach a. M. ermöglicht. Für die Umsetzung der Maßnahme sind alle Anlagenteile, insbesondere die Steuergeräte und die (fehlende) Detektion an den Knotenpunkten, betroffen. Weiterhin sind die lokal versorgten Signalsteuerungen nicht an die aktuellen Verkehrsbelastungen angepasst. Auch fehlt bei der überwiegenden Anzahl der Anlagen eine zeitgemäße verkehrsabhängige Steuerung, als Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen Verkehrsablauf.

 

Die Umsetzung der Maßnahme wird zu 50 % vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die Förderzusage für die Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ liegt seit dem 05.12.2018 vor und beläuft sich in Summe auf 3.933.263,00 €. Hiervon würden auf den Austausch der hier genannten Steuergeräte 281.961,47 € entfallen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um den Austausch der im Folgenden genannten Steuergeräte sowie die Aufrüstung der Detektion an diesen Lichtsignalanlagen:  

 

-       Sprendlinger Landstraße / Dickstraße (K 71)

-       Sprendlinger Landstraße / Backstraße (K 73)

-       Berliner Straße / Herrnstraße (K 77)

-       Mühlheimer Straße / Memeler Straße (K 79)

-       Mathildenstraße / Mathildenschule (K 85)

-       Mühlheimer Straße / Fa. Roland (K 90)

-       Waldstraße / Neusalzer Straße (K 113)

-       Frankfurter Straße / Marktplatz (K 120)

-       Berliner Straße / Salzgäßchen (K127)

-       Mainstraße / Austraße (K 128)

-       Mainstraße / Herrnstraße (K129)

-       Mainstraße / Speyerstraße (K 130)

-       Berliner Straße / Büsingpark (K 133)

-       Rhönstraße / Puteauxpromenade (K 147)

 

Bei 13 der 14 Steuergeräte der Lichtsignalanlagen handelt es sich um die mittlerweile veraltete Geräte-Generation vom Typ M bzw. MS. Das Steuergerät der Lichtsignalanlage K 73 Sprendlinger Landstraße/ Backstraße gehört der Geräte-Generation vom Typ C 800 XS an. Auch dieser Gerätetyp ist mittlerweile veraltet. Da beide Gerätetypen vom Hersteller abgekündigt wurden, ist die Ersatzteilbeschaffung nicht mehr möglich. Dementsprechend muss bei Schäden / Reparaturen auf die Lagerhaltung der ENO zurückgegriffen werden, welche unter diesen Umständen bereits einen kritischen Lagerbestand gemeldet hat. Zudem ist eine Änderung der Signalsicherung nur noch eingeschränkt möglich, was bei den notwendigen Änderungen an der Signalisierung im Rahmen der Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ äußerst problematisch wird.

 

Um weiterhin einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, wozu die Stadt Offenbach im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet ist, sollen die Steuergeräte gegen die aktuelle Steuergeräte-Generation ausgetauscht werden. Im Rahmen des Austauschs wird die Signalisierung vorschriftsgemäß den aktuellen Richtlinien angepasst. Darüber hinaus werden die veralteten Detektionseinrichtungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend nachgerüstet.

 

Die zu prüfende Projektsumme ergibt sich aus der Angebotssumme zzgl. eines Aufschlags für Unvorhergesehenes (ca. 15 %) zu gerundet 650.000,00 € incl. MwSt.

 

Die Wartungskosten ändern sich gegenüber den heutigen Steuergeräten nicht.