Drucksache - VIII/0897  

 
 
Betreff: Klimanotstand im Bezirk – Klimaschutz nicht verschlafen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBzBm
  Igel, Oliver
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
12.09.2019 
29. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
14.11.2019 
30. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
12.12.2019 
31. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 02.09.2019, B'90Grüne
Schriftliche Beantwortung, 19.09.2019, BA

  1. Angesichts der bekannten Fakten, dass ein Großteil der CO2-Emissionen in Deutschland in Städten direkt beeinflussbar und diese für eine Anheizung des Klimawandels mit katastrophalen Folgen auf der ganzen Erde verantwortlich sind:              
    Welche Verantwortung für lokales Handeln vor dem Hintergrund globaler Verantwortung ganz im Sinne der UN-Agenda 2030 ergibt sich hieraus für die Arbeit des Bezirksamts in Treptow-Köpenick?
  2. Angesichts des Scheiterns, (Straßen-)Bäume nachzupflanzen, die von Starkregen und Trockenheit gebeutelt sind, sowie der Fakten, dass der Erhalt und die Pflege von Grünflächen und Bäumen im Bezirkshaushalt seit Jahren und auch künftig offenbar keine Priorität hat, zahlreiche Baumaßnahmen umgesetzt, damit Flächenversiegelungen vorgenommen und zahlreichen Baumfällungen zugestimmt werden:              
    Ist das Bezirksamt der Meinung, eine vorausschauende und progressive Klimapolitik zu betreiben?
  3. Werden bei Entscheidungen im Bezirksamt deren Auswirkungen auf das Klima geprüft und stets klima- und umweltfreundliche gegenüber anderen Lösungen bevorzugt und, wenn ja, inwiefern wird das sichergestellt?
  4. Warum wurde bis heute noch immer kein Klimaschutzbeauftragter eingestellt, obwohl ein Klimaschutzkonzept für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers nicht mehr notwendig ist?
  5. Inwiefern betrachtet der Bezirk seine Handlungen und Strategien im Bereich Verkehr als zielführend, um Klimaschutz im Bezirk als Priorität der politischen Arbeit zu setzen?
  6. Warum plant das Bezirksamt in der Haushaltsaufstellung seit vielen Jahren keine ausreichende Ausfinanzierung des Ansatzes im Kapitel 3810 Titel 52110 zur Unterhaltung der Grünanlagen (inkl. Straßenbäume) ein?
  7. Warum setzt der Bezirk keine Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung, wie etwa das Aufstellen von Zisternen zum Sammeln von Starkregenmengen, oder zur Dachbegrünung an Schulen, Jugendclubs usw., also Immobilien, die dem Bezirk gehören oder auf die dieser besonderen Einfluss nehmen kann, um?
  8. Welchen Stellenwert nimmt der Klimaschutz aktuell in der Planung und Umsetzung von Bauprojekten der privaten und öffentlichen Hand im Bezirk ein und welchen Einfluss nimmt das Bezirksamt hierauf?
  9. Auf welche Veränderungen wartet das Bezirksamt noch, bis auch in Treptow-Köpenick der Klimanotstand, wie ihn bereits zahlreiche Kommunen in Deutschland ausgerufen haben, verkündet wird?

 


  1. Angesichts der bekannten Fakten, dass ein Großteil der CO2-Emissionen in Deutschland in Städten direkt beeinflussbar und diese für eine Anheizung des Klimawandels mit katastrophalen Folgen auf der ganzen Erde verantwortlich sind:

Welche Verantwortung für lokales Handeln vor dem Hintergrund globaler Verantwortung ganz im Sinne der UN-Agenda 2030 ergibt sich hieraus für die Arbeit des Bezirksamtes in Treptow-Köpenick?

 

Mit den Beschlüssen "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten (I) und (II)" bekennt sich der Bezirk Treptow-Köpenick zur UN-Agenda 2030 und setzt erste Maßnahmen fest. U.a. wurde eine Erarbeitung einer Kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, welche momentan mit Hilfe mehrerer Beteiligungsworkshops entsteht. Die UN-Agenda legt erstmalig den Fokus auf den Lebenswandel und Konsum im globalen Norden als entscheidender Faktor für Ungleichheiten und negative Entwicklungen weltweit. Das heißt auch wir in Treptow-Köpenick tragen eine globale Verantwortung und müssen unser eigenes Handeln hinterfragen und ändern. Die in den Workshops erarbeiteten und noch zu erarbeiteten Maßnahmen haben demnach selbigen Fokus und beinhalten Aktivitäten in Verwaltung, Zivilgesellschaft und Ökumene.

 

Die Verwaltung sollte in diesem Prozess als Vorbild vorangehen, weshalb durch BA-Beschluss die Beteiligung aller thematisch involvierten Abteilungen sichergestellt ist. Auch die Teilnahme an weiteren Prozessen, wie der "CO2-neutralen Verwaltung", dem kommunalen Klimaschutz oder der Fairtrade-Town Kampagne unterstreicht diese Vorbildfunktion.

 

Die Verantwortung wird mit einer Reihe von verschieden großen Einzelmaßnahmen auch dezentral im Bezirksamt wahrgenommen. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden im Januar 2019 im Amt für Soziales zwei Wasserspender ohne Bereitstellung von Einwegbechern aufgestellt. Diese werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Besucherinnen und Besuchern des Amtes sehr gut angenommen. Zur Nutzung dieser Wasserspender sind eigene Trinkgefäße mitzubringen, somit wird zusätzlicher Plastikmüll vermieden.

 

Im Amt für Soziales gibt es derzeit Initiativen zur Unterstützung der Radnutzung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Amts-interner Wettbewerb mit Preis im Rahmen der Stadtradeln-Kampagne).

 

Im Rahmen aufsuchender Tätigkeiten nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste und der Betreuungsbehörde überwiegend den ÖPNV sowie private Fahrräder.

 

Im Bereich Bürgerschaftliches Engagement und KIEZKLUBs rückt das Thema ökologische Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von Qualitätsstandards der KIEZKLUBs zunehmend in den Fokus der KIEZKLUB-Leitungen und Ehrenamtlichen.

Insbesondere geht es aktuell um die Vermeidung von Plastikmüll, z.B. durch Verzicht auf Getränke in Plastikflaschen, Verzicht auf kleinteilig verpackte Lebensmittel, Vermeidung/Reduzierung von Plastikeinweggeschirr und Müllbeuteln.

Die Ehrenamtlichen der KIEZKLUBs planen für das 4. Quartal 2019 zu diesem Thema eine Fortbildung, die das Amt für Soziales finanzieren wird.

 

In der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport werden alle Möglichkeiten genutzt, um den Geschäftsbetrieb so ressourcenschonend und nachhaltig wie möglich zu realisieren:

- In den Fachbereichen des Amtes wird, soweit irgend möglich, kein Einweggeschirr mehr benutzt

- Druckerpapier, Briefumschläge, Toilettenpapier: Verwendung von 100 % Recyclingpapier

- Die Anschaffung einiger Dienstfahrräder soll geprüft werden (ab 2020).

- Stadtbibliothek: aktuell sind Erwerb, Präsentation Bereitstellung von Medien zu Fragen des Klimawandels und der Nachhaltigkeit erfolgt – wird fortgesetzt.

- Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz in künftige Dauerausstellung im Museum Köpenick einbeziehen:

 

Treptow-Köpenick ist nicht nur der flächenmäßig größte, wald- und wasserreichste Berliner Bezirk, sondern auch ehemaliger Industriestandort. So ist die Industriegeschichte ein wichtiger Forschungsschwerpunkt beider stadtgeschichtlicher Museen. Im Rahmen der Konzeption einer neuen Dauerausstellung soll die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Arbeit und Industrialisierung im Bezirk Treptow-Köpenick auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit untersucht werden. Dabei kommen Schwerpunkte wie "Industrialisierung und De-Industrialisierung", "Renaturierung bzw. Nachnutzung ehemalige Industrieareale" oder das Thema "Neuer Energien" in Frage.

Beginn des Konzeptionsprozesses: etwa Herbst 2019

Beginn des Realisierungsprozesses: etwa 2023

 

Für die Herstellung musealer Angebote sollen nachhaltige und ressourcenschonende Materialien eingesetzt werden. Geplant ist ein modulares Ausstellungssystem für Sonderausstellungen im Museum Köpenick, um mit einem "Grundgerüst" an Präsentations- und Stellelementen wechselnde Angebote zu zeigen. Die Bedingungen sind Wiederverwendbarkeit bei gleichzeitiger Wandelbarkeit je nach Ausstellungsthema.

Beginn des Konzeptionsprozesses: etwa Herbst 2019

Beginn des Realisierungsprozesses: etwa 2023

 

Der langjährig betriebene große Bücherbus muss, da verschlissen, ersetzt werden (siehe I-Programm 19-23). Es wird geprüft, ob das Fahrzeug durch ein Fahrzeug mit Elektro- oder Hybridantrieb ersetzt werden kann. Eine Vertretung der Stadtbibliothek nimmt am Internationaler Fahrbibliothekskongress in Hannover September 2019 zu Informationszwecken teil.

 

Bei dem erst 2018 hergestellten und in Betrieb genommenen kleinen Bücherbus HENRI mit Verbrennungsmotor wäre ein Austausch gegen ein E-Fahrzeug allerdings unwirtschaftlich. Zum Zeitpunkt seiner Herstellung gab es noch überhaupt keine Anbieter im Sonderfahrzeugbau mit Ausrichtung auf alternative Antriebe. 

 

In der Volkshochschule läuft die Konzeption und Realisierung vielseitiger Angebote (Kurse) im Bereich des Globalen Lernens, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit an der VHS TK, die im Rahmen eines VHS-Kurses den Teilnehmenden die Sustainable Development Goals (SDGs) näherbringen sollen (Good Practice Beispiele s. Handreichung des DVV "Globales Lernen in der VHS und die Agenda 2030):

 

-       Workshop, Tagesveranstaltung, 13 Veranstaltungen von 3-5 Unterrichtseinheiten pro Termin oder

-       Veranstaltungsreihe: Kombination aus unterschiedlichen Einzelveranstaltungen und einer mehrmonatigen Ausstellung

Spätestens ab 2020

 

Hinsichtlich der Bäume auf unseren Schulhöfen unterstützen unsere Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister an vielen Standorten mit dem Wässern der Bäume den Wachstumsprozess.

 

Die Ordnungsaufgaben, welche das Amt für Umwelt und Natur wahrnimmt, zielen darauf ab die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die daraus resultierenden Ökosystemdienstleistungen wie Lebensraum-, Kühlungs-, Klimaschutz-, Wasserretentions- und Stofffilterleistung zu erhalten. Somit sind diese grundsätzlich mit dem Klimaschutz, der Anpassung an den Klimawandel und auch der UN-Agenda 2030 verbunden. So sehen beispielsweise umweltrechtliche Anforderungen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und deren Verordnungen produktbezogene Vorgaben zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz vor. Im Bereich des Bodenschutzes erfolgt die Durchsetzung von Maßnahmen zur Sanierung des Bodens und des Grundwassers. Im Zuge der Aufstellung von B- Plänen spielt unter anderem der vorsorgende Bodenschutz eine Rolle hinsichtlich Verringerung der Versiegelung besonders in Hinblick auf den Schutz besonders wertvoller Böden. Im Zuge von Eingriffen in Natur- und Landschaft wird geprüft, inwiefern diese zu vermeiden bzw. zu minimieren oder zu kompensieren sind um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes bestmöglich zu erhalten. Abgesehen von der Realisierung von Kompensationsmaßnahmen - finanziert durch Ausgleichsabgaben - oder auch der Pflege- und Entwicklungsplanung für Schutzgebiete übernimmt das Umwelt- und Naturschutzamt dabei keine planenden Aufgaben, welche dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen.

 

  1. Angesichts des Scheiterns, (Straßen-)Bäume nachzupflanzen, die von Starkregen und Trockenheit gebeutelt sind, sowie Fakten, dass der Erhalt und die Pflege von Grünflächen und Bäumen im Bezirkshaushalt seit Jahren und auch künftig offenbar keine Priorität hat, zahlreiche Baumaßnahmen umgesetzt, damit Flächenversiegelungen vorgenommen und zahlreichen Baumfällungen zugestimmt werden: Ist das Bezirksamt der Meinung, eine vorausschauende und progressive Klimapolitik zu betreiben?

 

Ja, unter den Berliner Bezirken ist Treptow-Köpenick der einzige, der an einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie arbeitet.

 

Für eine vorausschauende und progressive Klimapolitik reicht es jedoch nicht aus, nur die Situation der Straßenbäume zu betrachten, siehe hierzu die Beantwortung der Frage 1 und der folgenden Fragen. Es ist richtig, dass in den letzten Jahren nicht mehr verkehrssichere Bäume im öffentlichen Raum gefällt wurden, die nicht ersetzt werden konnten. Es ist richtig, dass demzufolge die Anzahl der Straßen- und Anlagenbäume im Bezirk nach zehn Jahren Wachstum wieder zurückgeht.

Es ist aber auch richtig, dass das Bezirksamt in den letzten 20 Jahren jährlich die finanziellen Defizite des Straßen- und Grünflächenamtes nach der Budgetzumessung durch den Senat durch Umverteilung bezirklicher Haushaltsmittel weitgehend ausgeglichen hat – eben weil dem Bezirksamt der Erhalt des öffentlichen Grüns wichtig ist. Leider ist die finanzielle Budgetzumessung des Senates an den Bezirk nicht ausreichend, um bekanntermaßen wichtige Aufgaben wie den Erhalt der Straßen- und Anlagenbäume, im erforderlichen Maße zu finanzieren.

Im vergangenen Jahr gab es erstmalig Sondermittel des Senates, um die Folgen der Sturmereignisse aus 2017 zu mindern. Im Jahr 2018 gab es erstmalig Sondermittel für die Bewässerung. Diese Sondermittel haben nicht ausgereicht, um die Folgen der Sturmereignisse der letzten Jahre auszugleichen.

Weitere Schäden infolge der Trockenheit sind bereits für alle sichtbar.

Der Bezirk kann nur in begrenztem Umfang Mittel für klimaschützende Maßnahmen bereitstellen. Die auf dem Wege der Budgetierung zugewiesenen Mittel basieren immer auf den Ist-Ausgaben in den beiden Vorjahren. Klimaschutz kostet Geld. Und dieses Geld muss durch eine veränderte Budgetzumessung vom Senat bereitgestellt werden.

 

Beim Thema Baumpflanzungen und Baumpflege sollte der Blick auch auf neue und andere Flächen jenseits von Straßen geweitet werden. Im Rahmen der Clusterung wurde bereits auf Vorschlag des Bezirksamtes für eine Fläche von 6.812 m², welche sich im Treuhandvermögen der BIM befindet/befand, die Übertragung in das Verwaltungsvermögen der Berliner Forsten beschlossen. Für weitere 72.423 m² sprachen sich bei Vorabstimmungen sowohl der Bezirk als auch die Berliner Forsten für eine Übertragung in das Verwaltungsvermögen der Berliner Forsten aus. Neue Forstflächen in einer Größenordnung von 8 ha dürfte berlinweit einmalig sein und andere Bezirke würden es schwer haben, eine solche Fläche zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bezirk Treptow-Köpenick hat darüber hinaus eine Ausgleichsflächenkonzeption erstellt, die wesentliche Grundlage für die Suche bzw. Bereitstellung von Flächen für den adäquaten Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft darstellt. Die frühzeitige  Auswahl und Vorhaltung der Flächen trägt wesentlich zum Klimaschutz bei, da sie eine strukturierte und sinnvolle Verwendung der Flächen in ihrem Sinne sicher stellt, diese Flächen einer Bebauung entzogen sind und so unbebaute naturnahe Flächen z. B. auch als Klimaschneisen etc. erhalten bleiben. Im Bezirk befinden sich des Weiteren drei Landschaftspläne in Aufstellung, einer XVI-L-3 "Unteres Wuhletal" ist festgesetzt. Das Wuhletal ist einer der wertvollen Landschaftsräume im Bezirk Treptow-Köpenick und gleichzeitig wichtiger Bestandteil einer gesamtstädtischen Freiraumstrategie, die isolierte Grün- und Freiflächen miteinander vernetzen und umliegende Erholungsgebiete und Siedlungsräume verbinden soll. Die Wuhle mit ihren Uferbereichen bietet alle Voraussetzungen für ein abwechslungsreiches Erholungsgebiet und ebenso die Potenziale, Lebensräume für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt innerhalb der Stadt Berlin zu erhalten und zu entwickeln. Mit den Landschaftsplänen sollen die vorhandenen Qualitäten gesichert, ihre Funktionen gestärkt und entwickelt werden sowie weiteren Landschaftsschäden entgegengewirkt werden. Somit tragen auch diese Verfahren entscheidend zum Klimaschutz bei.

Mit dem so genannten Plätzekonzept bereitet der Bezirk als Bestandteil der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung ein weiteres steuerndes Instrument vor, durch das die öffentlichen Plätze in Treptow- Köpenick an den Klimawandel angepasst werden können. Es werden hierbei der planerische Rahmen und Best Practice Beispiele dokumentiert und ausgewertet sowie Handlungsempfehlungen für eine konzertierte Umsetzung innerhalb der Verwaltung gegeben. Dabei spielen die gemeinsam erarbeiteten Leitbilder (im Prozess) für ein einheitliches Handeln eine bedeutende Rolle.

 

Die Uferkonzeption (Bezirksamtsbeschluss Nr. 496/16 vom 18.10.2016 und Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick Nr. 0066/06/17 vom 30.03.2017), ebenfalls Bestandteil der Bereichsentwicklungsplanung, gibt eine Strategie vor, wie Gewässer begleitend Grünräume vernetzt werden und so die positive klimatische Wirkung begrünter Bereiche innerhalb der Wohnlagen verstärkt wird.

 

  1. Werden bei Entscheidungen im Bezirksamt die Auswirkungen dieser auf das Klima geprüft und stets klima- und umweltfreundliche gegenüber anderen Lösungen bevorzugt? Wenn ja, inwiefern wird das sichergestellt?

 

Bei Entscheidungen des Bezirksamtes werden auch deren Auswirkungen auf Klima und Umwelt geprüft. Die diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben des Landes Berlin werden entsprechend den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die umweltverträgliche Beschaffung in allen Bereichen nach der

Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), die Aufstellung von ökologischen Konzepten bei Bauvorhaben sowie die umfangreichen Maßnahmen aus dem Berliner Energiewendegesetz wie der Maßnahmenplan CO2-neutrale Verwaltung und die Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude. Klima- und umweltfreundliche Lösungen werden auch unter Berücksichtigung von nichtmonetären Projektzielen bevorzugt. Die entsprechende rechtliche Umsetzung erfolgt über die einschlägigen Verwaltungsvorschriften.

Bei Schulergänzungsbauten bzw. Schulsanierungen werden grundsätzlich die Standards und Leitfäden für Schulneubau und -sanierung, in denen verbindliche Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltschutz vorgegeben sind, bei der Planung und Baudurchführung berücksichtigt. 

 

Die Beschaffungen im Jugendamt werden in der Regel über das Sammelbestellverfahren des Landesverwaltungsamtes abgewickelt sowie über die zentrale Bestellung im Bezirksamt sowie die IT-Stelle, eine umweltverträgliche Beschaffung ist hierbei – siehe oben – bindend.

 

Bei Veranstaltungen in Jugendfreizeiteinrichtungen wird grundsätzlich auf größtmögliche Nachhaltigkeit (kein Einweggeschirr) geachtet.

 

Im Ordnungsamt wird dies ebenfalls insbesondere bei Beschaffungen berücksichtigt. Dies gilt bspw. für die Anschaffung im Rahmen einer nachhaltigen Mobilität. Hier wurde ein E-Fahrzeug, zunächst zur Einsatzerprobung im regulären Schichtbetrieb des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) für zwei Jahre angeschafft. Hinzu kommen vier Pedelecs für die Fahrradstaffel des AOD.

Ergänzend dazu werden aber auch bei allen anderen Beschaffungsvorgängen klima- und umweltfreundliche gegenüber anderen Lösungen bevorzugt. Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffung eines Trinkwasser-Spenders (über das bezirkl. Gesundheitsmanagement), bei dem keine Becher zum Einsatz kommen. Dies trägt maßgeblich zur Vermeidung von Plastikmüll bei.

 

  1. Warum wurde bis heute noch immer kein Klimaschutzbeauftragter eingestellt, obwohl ein Klimaschutzkonzept für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers nicht mehr notwendig ist?

 

Primäres Einstellungskriterium für eine Klimaschutzbeauftragte oder einen Klimaschutzbeauftragten ist tatsächlich nicht das Klimaschutzkonzept, sondern die verfügbaren Mittel. Ist eine Einstellung aus eigenen Mitteln möglich, gibt es keinerlei zwingende Vorgaben, auch kein vorliegendes Klimaschutzkonzept.

Möchte oder muss über eine Fördermaßnahme eine Klimaschutzbeauftragten-Stelle initiiert werden (bspw. über den Projektträger Jülich im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative), war bis vor Kurzem ein kommunales Klimaschutzkonzept Voraussetzung. Dies hat sich während der Beantragung einer Einstiegsberatung zum kommunalen Klimaschutz über selbigen Förderer geändert.

 

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat sich jedoch dazu entschlossen diese Einstiegsberatung trotzdem weiter durchzuführen und zu beenden (Projektzeitraum bis 28.02.2020). Es sollen zunächst Zuständigkeiten und Handlungsfelder definiert werden. Als Ergebnis der Beratung durch einen externen Berater sollen Handlungsempfehlungen stehen, wie ein Klimaschutzmanagement im Bezirksamt Treptow-Köpenick installiert werden kann. Dabei sind weitere Änderungen in den Förderprogrammen, sowie Verhandlungen auf Senatsebene hinsichtlich des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) zu beachten.

 

Ohne ein kommunales Klimaschutzmanagement fehlt die Expertise zur Installierung eines solchen, bzw. einen fundierten Förderantrag stellen zu können, weswegen ein externer Berater hinzugezogen wurde, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

 

  1. Inwiefern betrachtet der Bezirk seine Handlungen und Strategien im Bereich Verkehr als zielführend, um Klimaschutz im Bezirk als Priorität der politischen Arbeit zu setzen?

 

Der Bezirk strebt eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs/ruhenden Verkehrs und die stärkere Nutzung des ÖPNVs an und nutzt die dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Er setzt sich in diesem Zusammenhang für den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV ein. Ebenso genießt die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fahrradverkehr eine hohe Priorität. Das Mobilitätsgesetz wird ebenfalls umgesetzt. Die Reduzierung von Emissionen und die flächensparende Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen haben eine ebenso große Bedeutung wie die Berücksichtigung der Umweltbelange hinsichtlich von Arten-, Landschafts- und Naturschutz.

 

Der Bezirk fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten das Radfahren. In den letzten Jahren wurde in zahlreichen Grünanlagen das Radfahren in der gesamten Anlage oder auf ausgewählten Wegen ermöglicht.

Durch den Fachbereich Tief wurden zahlreiche Radwege baulich hergestellt, insbesondere auf den Haupt- und touristischen Strecken.

 

  1. Warum plant das Bezirksamt in der Haushaltsaufstellung seit vielen Jahren keine ausreichende Ausfinanzierung des Ansatzes im Kapitel 3810 Titel 52110 zur Unterhaltung der Grünanlagen (inkl. Straßenbäume) ein?

 

Wie unter 2. bereits erläutert, sind die finanziellen Möglichkeiten des Bezirkes auf Grund der Budgetzumessung begrenzt. Die Systematik der Budgetzumessung enthält keinen Bestandteil, der besondere klimaschutzfördernde Maßnahmen unterstützt. Dies kann der Bezirk allein nicht ändern. Der Bezirk hat das Straßen- und Grünflächenamt jährlich finanziell unterstützt. Straßenbaumpflanzungen in größerem Umfang waren aber trotzdem nicht möglich.

 

  1. Warum setzt der Bezirk keine Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung, wie etwa das Aufstellen von Zisternen zum Sammeln von Starkregenmengen, oder zur Dachbegrünung an Schulen, Jugendclubs usw., also Immobilien, die dem Bezirk gehören oder wo dieser besonderen Einfluss nehmen kann, um?

 

Der Bezirk setzt durchaus im Rahmen von Bauvorhaben viele Maßnahmen für eine urbane Regenwasserbewirtschaftung sowie für eine Dachbegrünung der öffentlichen Gebäude um. Im Rahmen von ökologischen Konzepten werden diese Maßnahmen grundsätzlich auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

Beispielhaft sind hier alle noch in der Planung befindlichen Schulprojekte, wie Alfred-Randt-Str. 54, Peter-Hille-Str. 7, Stillerzeile 100 und Walchenseestr. 40 (Neubau Sporthalle) zu nennen, bei denen jeweils eine Dachbegrünung vorgesehen ist. Die Betrachtung der Regenwasserbewirtschaftung wird bei den Planungen von bezirklichen Bauvorhaben jeweils unter ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt. 

Für das Rathaus Treptow wurde ein Regenwasserkonzept erarbeitet und Ende 2014 umgesetzt. Dabei wurde die stark versiegelte Hoffläche mit Mulden ausgestattet, um das anfallende Regenwasser der Dachflächen im Hofbereich nicht mehr in das zentrale Regenwassernetz einleiten zu müssen.

 

Seit Jahren werden bei der Planung von Grünanlagen und anderen Freianlagen Grundsätze der Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt. In zahlreichen Grünanlagen und anderen Freiflächen wird das anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück z. B. in Mulden geleitet und über eine belebte Bodenschicht somit dem Wasserkreislauf zurückgeführt oder direkt auf Rasen- bzw. Gehölzflächen zu deren Bewässerung geleitet.

Im Zuge den nun sichtbaren Klimaveränderungen (Starkregen einerseits und langanhaltende Trockenheit andererseits) wäre der Bau von Zisternen und die damit mögliche Bewässerung von Grünflächen sowie der Bau von Gründächern als Beitrag zum Klimaschutz sicher wünschenswert. Hierfür fehlen jedoch die finanziellen und personellen Voraussetzungen sowohl für die Herstellung solcher Anlagen, als auch für deren Unterhaltung einerseits und für die praktische Verwendung des anfallenden Wassers (Bewässerung der Grünflächen und die Pflege der Gründächer) andererseits.

Für das öffentliche Straßenland gibt einen sogenannten Leitfaden Dezentraler Regenentwässerungsanlagen. Nach diesem sind die Möglichkeiten zu prüfen, am "Ort des Entstehens" die Regenwässer dezentral über Mulden, Rigolen u. ä. m. zu versickern, weil für Gesamtberlin eine sogenannte Einleitbegrenzung in das R-Kanalnetz von 200 Liter je Sekunde und ha beschlossen wurde. Dieser Leitfaden ist bei allen Straßenbauvorhaben anzuwenden.

 

Das Bezirksamt hat aber auch im Rahmen zahlreicher bebauungsplanverfahren Festlegungen zum Regenwassermanagement getroffen, die im Rahmen der Bauvorhaben umgesetzt werden müssen bzw. realisiert sind. Nachfolgende Bebauungspläne in Treptow-Köpenick als konkrete Beispiele:

 

9-22 ---- Dachbegrünung + TGA Begrünung

9-25 VE --- Dachbegrünung

9-29 VE ---- Dachbegrünung

9-34 ---- TGA Begrünung

9-57 ---- Dachbegrünung + TGA Begrünung

 

XV-26 --- Dachbegrünung

XV-28 --- Außenwandbegrünung + Dachbegrünung

XV-29a -- Außenwandbegrünung + Dachbegrünung

XV-29b VE --- Dachbegrünung + TGA Begrünung

XV-30a --- Dachbegrünung

XV-37a --- Dachbegrünung

XV-37b --- Dachbegrünung

XV-37ea-1 VE --- Dachbegrünung

XV-45 --- Dachbegrünung Garagen

XV-64a --- Dachbegrünung

XV-65 --- Dachbegrünung

XV-70a --- Niederschlagsentwässerung

 

sowie die Bebauungspläne im Entwicklungsgebiet Adlershof, diese enthalten in fast allen Fällen Festsetzungen zur Dachbegrünung und zur Anlage von Versickerungsflächen.

 

  1. Welchen Stellenwert nimmt der Klimaschutz aktuell in der Planung und Umsetzung von Bauprojekten der privaten und öffentlichen Hand im Bezirk ein und welchen Einfluss nimmt das Bezirksamt hierauf?

 

Bauvorhaben der öffentlichen Hand:

Der Klima- und Umweltschutz hat bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben im Bezirk einen hohen Stellenwert. Für größere Bauvorhaben werden ökologische Konzepte aufgestellt. Diese gliedern sich in die Handlungsfelder/¬Bausteine Energie, Wasser, Grün, Baustoffe und Abfall, die vernetzt und in ihrer Wechselwirkung zueinander zu betrachten sind. Auswirkungen z. B. auf die Energie- und Wassereffizienz, die Umwelt, die Nutzer, die Biodiversität und die Betriebskosten von Gebäuden werden bei den Planungen dargestellt und bewertet.

Mit der Erstellung des Klimaschutz-Teilkonzepts für die energetische Sanierung der eigenen Liegenschaften des Bezirksamtes Treptow-Köpenick wurden im Jahr 2014 für 46 bezirkseigene Gebäude konkrete Maßnahmen-Pakete zur nachhaltigen Energie- und CO2-Einsparung erarbeitet. Die gebäudespezifischen Maßnahmen-Pakete beinhalten dabei bauliche Maßnahmen zur Energieverbrauchssenkung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Gebäude-Anlagentechnik.

Unter Berücksichtigung der Fortschreibung gesetzlich geltender Vorgaben sowie der Entwicklung des Stands der Technik fließen die Ergebnisse des Klimaschutz-Teilkonzepts zur energetischen Sanierung kontinuierlich in die Planungen aktueller Sanierungsmaßnahmen ein.

Bis 2019 wurden bereits für zwölf Gebäude des Bezirksamtes Treptow-Köpenick die im Klimaschutz-Teilkonzept spezifisch formulierten Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Die Berücksichtigung der Maßnahmen-Pakete für die weiteren im Klimaschutz-Teilkonzept untersuchten Gebäude erfolgt sukzessive im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren.

 

Im Rahmen des Klimaschutzes nimmt der zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes während der Nutzungsphase notwendige Energiebedarf und die damit einhergehenden umweltwirksamen Emissionen einen hohen Stellenwert ein. Das im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingerichtete Energiemanagement befasst sich aus diesem Grund schwerpunktmäßig mit der kontinuierlichen Erfassung und Bewertung der eingesetzten Energien in den bezirkseigenen Gebäuden mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Senkung der CO2-Emissionen, auch vor dem Hintergrund der im Berliner Energiewendegesetz formulierten Klimaschutzziele, zu planen und umzusetzen.

Bei kleinen und großen Baumaßnahmen des Bezirksamtes unterstützt das bezirkseigene Energiemanagement aktiv Planer und Bauherren bei der Erstellung von Energiekonzepten speziell unter Berücksichtigung einer rationellen Energieverwendung und dem möglichen Einsatz regenerativer Energien.

 

Das SGA nimmt den Klimaschutz bei der Planung und Umsetzung seiner Projekte sehr ernst. Mit der Neugestaltung von Grünflächen und den zahlreichen Baumneupflanzungen in unserem Bezirk leistet das SGA hier einen großen Beitrag, da diese nicht nur ästhetische Funktionen erfüllen, sondern vor allem eine funktionale Bedeutung (Schattenspendung, Luftkühlung, Luftbefeuchtung, Feinstaubbindung usw.) haben.

Ebenso werden seit Jahren bei der Planung und Umsetzung von Grünanlagen und anderen Freianlagen u.a. folgende Faktoren grundsätzlich berücksichtigt:

 Erhalt bzw. Schutz der vorhandenen Vegetation

 mögliche Entsiegelung befestigter Flächen

 Oberflächenentwässerung (möglichst in angrenzende Rasen- oder Gehölzflächen bzw. Mulden)

 Neuanlage von Gehölz- und Rasenflächen, umfangreiche Baumpflanzungen

 

Die Berücksichtigung des Klimaschutzes nur bei der Planung und Umsetzung allein ist jedoch nicht zielführend. Wir müssen auch in die finanzielle und personelle Lage versetzt werden, das Geplante und Erstellte dauerhaft zu erhalten – siehe Pkt. 7.

 

Ggf. private Bauvorhaben:

In § 9 BauGB ist  unter Abs. 1 Nr. 23 b die Möglichkeit enthalten, Gebiete festzusetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche oder sonstige technische Maßnahmen für die Errichtung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen. Gebiete auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 23b wurden bisher zum einen aus städtebaulichen Gründen (Ortsbild) und aus Gründen der Angemessenheit (hoher Kostenaufwand) nicht festgesetzt. Die Art der Energieversorgung hat zudem stets einen konkreten Projektbezug und ist von unterschiedlichen Faktoren und Rahmenbedingungen abhängig. Zum anderen werden die Formen der Nutzung erneuerbarer Energien ständig weiterentwickelt und damit vielfältiger. Den Vorhabenträgern bleibt somit die Möglichkeit offen, sich für die am besten geeignete und modernste Art der Energieversorgung für ihr Projekt zu entscheiden. In vielen Fällen enthalten die Bebauungspläne jedoch Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Sicherung eines ökologischen Mindeststandards und zur Rückhaltung von Niederschlagswasser.

 

Bei privaten Vorhaben, die sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB befinden bestehen rechtlich keine Möglichkeiten, den Grundstückseigentümern/Investoren derartige Bedingungen aufzuerlegen.

 

Bei der strategischen Planung spielen die Belange des Klimaschutzes eine zunehmend starke Rolle.

 

Sofern das Land Berlin auch Eigentümerin der zu verkaufenden bzw. verpachtenden

Grundstücke ist, können auch privatrechtliche Grundstücksverträge geschlossen werden, die die Verpflichtung zum Bau einer Solaranlage vorsehen. Um eine einheitliche Regelung aller Bezirke zu gewährleisten, ist ein verpflichtendes Energie- und Klimaschutzkonzept des Landes Berlins erforderlich (vgl. Ges-5 BEK 2030). Zu beachten ist, dass Bebauungspläne, städtebauliche Verträge und Kaufverträge in der Regel nur für Neubauten greifen.

 

Um auch auf den Bestand einzuwirken, müsste eine Regelung zur verpflichtenden

technischen Vorrüstung für Solaranlagen in der Allgemeinen Anweisung für die

Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) in II 100.H Nachhaltiges Bauen/Ökologie getroffen werden.

 

  1. Auf welche Veränderungen wartet das Bezirksamt noch bis auch in Treptow-Köpenick der Klimanotstand, wie ihn bereits zahlreiche Kommunen in Deutschland ausgerufen haben, verkündet wird.

 

Der Bezirk ruft die anderen Kommunen auf, die aus Treptow-Köpenick kommenden Beispiele eines praktizierten Handelns zugunsten des Klimaschutzes zur Kenntnis und auch zum Vorbild zu nehmen, so wie auch Treptow-Köpenick bereit ist, andere praktische Beispiele auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Dazu bedarf es aber nicht eines symbolischen Aktes der Ausrufung eines Klimanotstandes. Mit den Beschlüssen zur Agenda 2030 sowie der aktuellen Einstiegsberatung zum kommunalen Klimaschutz sind weitaus praxisorientiertere Schritte unternommen worden.

 
 

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