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Drucksache - DS/1410/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Anzeigen, welche das Ordnungsamt über externe Plattformen und Apps erhält, bearbeitet werden können. Sollten organisatorische Hindernisse der Bearbeitung im Wege stehen, sind diese beim Ordnungsamt auszuräumen und eine Bearbeitung sicherzustellen. Sollten technische Hindernisse oder auf Seiten der externen Anbieter bestehende Gründe einer Bearbeitung im Wege stehen, sind die Betreiber der dem Bezirksamt bekannten Plattformen zu einem Gespräch mit Verantwortlichen des Ordnungsamts einzuladen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterverarbeitung zu erarbeiten. Diese Lösungsmöglichkeiten sind danach umzusetzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.
Begründung:
Das Ordnungsamt ist – neben der Polizei – gemäß der „Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ für die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr zuständig. Während bei Bestreifungen diese Aufgabe auch regelmäßig vom Allgemeinen Ordnungsdienst wahrgenommen wird, werden Anzeigen welche Bürger*innen über die Plattformen externen Dienstleister an das Ordnungsamt richten schlicht ignoriert (vgl. Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 325/V). Statt die wertvollen Hinweise der Bürger*innen zur Kenntnis zu nehmen und das bezirkliche Handeln entsprechend auszurichten, verschließt sich das Bezirksamt vor diesen Hinweisen. Und das selbst bei Anzeigen, die auf konkrete Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer*innen oder zugeparkte Rettungswege u.ä. hinweisen. Dabei sind Drittanbieter-Apps (wie beispielsweise „Wegeheld“) wertvolle Ergänzungen zu den bestehenden Möglichkeiten mit dem Ordnungsamt in Kontakt zu treten. Deren Nutzungsmöglichkeiten sich viele Bürger*innen wünschen. Diese externen Angebote um Anzeigen einzureichen, stellen eine Ergänzung zur bestehenden offiziellen Ordnungsamt Online-App dar, da diese eher schwerfällig zu bedienen und absturzgeneigt ist. Da es keinen Unterschied machen kann, ob eine Anzeige per Post, per E-Mail, per Ordnungsamt-Online-App oder per Drittanbieter-App eingeht, muss sich auch hier das Bezirksamt öffnen und den ehrlichen Versuch einer Kooperation anbieten. Sollten hierbei technische Hindernisse im Weg stehen, sind diese gemeinsam aus dem Weg zu räumen.
BVV 25.09.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 12.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Anzeigen, welche das Ordnungsamt über externe Plattformen und Apps erhält, bearbeitet werden können. Sollten organisatorische Hindernisse der Bearbeitung im Wege stehen, sind diese beim Ordnungsamt auszuräumen und eine Bearbeitung sicherzustellen. Sollten technische Hindernisse oder auf Seiten der externen Anbieter bestehende Gründe einer Bearbeitung im Wege stehen, sind die Betreiber der dem Bezirksamt bekannten Plattformen zu einem Gespräch mit Verantwortlichen des Ordnungsamts einzuladen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterverarbeitung zu erarbeiten. Diese Lösungsmöglichkeiten sind danach umzusetzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.
BVV 27.11.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie Anzeigen, welche das Ordnungsamt über externe Plattformen und Apps erhält, bearbeitet werden können. Sollten organisatorische Hindernisse der Bearbeitung im Wege stehen, sind diese beim Ordnungsamt auszuräumen und eine Bearbeitung sicherzustellen. Sollten technische Hindernisse oder auf Seiten der externen Anbieter bestehende Gründe einer Bearbeitung im Wege stehen, sind die Betreiber der dem Bezirksamt bekannten Plattformen zu einem Gespräch mit Verantwortlichen des Ordnungsamts einzuladen und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für eine Weiterverarbeitung zu erarbeiten. Diese Lösungsmöglichkeiten sind danach umzusetzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.05.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiO 08.09.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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