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Drucksache - DS/1453/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die bisher durch die Parklets umgewidmeten Parkplätze in der Bergmannstraße nach dem vollständigen Abbau dieser so lange nicht wieder als reguläre Parkplätze auszuweisen, bis über die zukünftige Gestaltung der Bergmannstraße entschieden ist bzw. bis die aus dem Beteiligungsverfahren nach Beschluss der BVV hervorgegangene endgültige bauliche Gestaltung fertiggestellt ist.
Für eine Zwischennutzung in diesem Übergangszeitraum kommen infrage
Begründung:
Nachdem die BVV den Abbau der Parklets und eine ausgeweitete Beteiligung von Anwohner*innen und Nutzer*innen beschlossen hat, ist die zukünftige Gestaltung der Bergmannstraße weiter offen. Die meisten der partizipativ entwickelten Gestaltungsvarianten (außer der Null-Variante) erfordern mehr oder weniger große Umbauten, die eine längere Planungs- und Bauphase bedeuten. Der durch den Abbau der Parklets freiwerdende Platz soll stattdessen zwischengenutzt werden.
UVKI 24.10.2019 Der Antrag wird zurückgezogen. |
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