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Statement zum Offenen Brief des ASTA an das Präsidium der Leibniz Universität Hannover

Statement zum Offenen Brief des ASTA an das Präsidium der Leibniz Universität Hannover

KISS ME – Die Messe von Studierenden für Studierende und Unternehmen

Die KISS ME gilt bundesweit als eine der erfolgreichsten Firmenkontaktmessen im universitären Umfeld. Sie findet seit 1998 jährlich im Haupt­gebäude der Leibniz Universität Hannover statt. Organisiert und durchgeführt wird die KISS ME von einer ehren­amtlich engagierten Projektgruppe aus Studierenden vielfältiger Studiengänge. Hierbei stellt der VDI Bezirksverein Hannover e.V. lediglich eine (wichtige) Unterstützung dar.

Die Leibniz Universität bekennt sich in ihrem Leitbild ausdrücklich dazu, durch ihre Lehre und Forschung dem friedlichen Zusammenleben der Menschen dienen zu wollen. Sie versteht sich als Gemeinschaft, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis strebt und zur nachhaltigen, friedlichen und verantwortungsbewussten Lösung zentraler Zukunftsaufgaben beitragen will. Aufgaben und Pflichten der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 87a des Grundgesetzes geregelt. Neben konventioneller Verteidigung, schließt der Auftrag der Bundeswehr die Verhütung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein. D.h., der Auftrag der Bundeswehr ist eingebettet in die gesamtstaatliche Vorsorgepflicht für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, unseres Landes und unseres Wertesystems sowie für die Wahrung unserer Interessen im europäischen und transatlantischen Zusammenhang. Die Bundeswehr ist eine auf dem Boden des Grundgesetzes stehende Institution mit Verfassungsauftrag. Dieser können und wollen wir ein Ausstellen auf der Kiss Me nicht untersagen. Dies gilt auch für die im Brief genannten Firmen.

Zum Thema Zivilklausel ist bereits Ende 2012 intensiv mit allen Statusgruppen im Senat diskutiert worden. Im Zuge dieser Diskussion wurde das Thema auch rechtstatsächlich und rechtlich eingeordnet. Eine verpflichtende Zivilklausel greift in verfassungswidriger Weise in die grundrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität ein. Die ethische Bewertung von Drittmittelaufträgen liegt im Verantwortungs­bereich der jeweiligen Wissenschaftlerin/ des jeweiligen Wissenschaftlers. Sie sind dabei verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen des Kriegswaf­fenkontrollgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen einzuhalten.

Darüber hinaus bietet die Leibniz Universität Hannover ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, Risiken von Forschungsvorhaben kollegial und sachverständig zu diskutieren: Die vom Senat der Universität im Juli 2016 eingesetzte Kommission für Verantwortung in der Forschung, in der alle Mitgliedergruppen der Hochschule repräsentiert sind, gewährt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Hilfe durch Beurteilung und Beratung zu Forschungsfolgen sowie zur Beherrschbarkeit und zur Verhinderung schädlichen Gebrauchs von Forschung und deren Ergebnissen. Die Kommission für Verantwortung in der Forschung ergänzt damit die Tätigkeit der Zentralen Ethikkommission der Leibniz Universität, welche sich speziell mit ethischen und rechtlichen Aspekten von am Menschen vorgenommener Forschung befasst.

Hinweis an die Redaktionen

Für weitere Informationen steht Ihnen Mechtild Freiin v. Münchhausen, Pressesprecherin der Leibniz Universität Hannover und Leiterin des Referats für Kommunikation und Marketing, unter Telefon +49 511 762 5342 oder per E-Mail unter vonMuenchhausen@zuv.uni-hannover.de gern zur Verfügung.