Pressemitteilung

Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen

Planfeststellungsbehörde führt Scoping-Verfahren durch

Mehrere Radfahrer auf einem Radweg

Symbolbild Radschnellweg

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant einen Radschnellweg zwischen Karlsruhe und Ettlingen. Ende Juli 2020 unterzeichneten für das Land Baden-Württemberg Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder, für die Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und für die Stadt Ettlingen Oberbürgermeister Johannes Arnold die Vereinbarung zur Planung des rund fünf Kilometer langen Radschnellwegs. Die Federführung für die Planung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Planung basiert auf einer Machbarkeitsstudie, die vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein in Zusammenarbeit mit den Stadt- beziehungsweise den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden erstellt wurde.

Dazu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe nun ein Scoping-Verfahren durchgeführt.

Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird zur weitest möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Das Scoping-Verfahren wird stattdessen schriftlich durchgeführt.

Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 1. Juli 2021 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de eingereicht werden.

Informationen zum Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen

Im Verdichtungsraum der Region Karlsruhe mit hoher wirtschaftlicher Dynamik und über einer Million Einwohner pendeln Bürgerinnen und Bürger täglich zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, zur Freizeit und zum Einkaufen. Das Bevölkerungswachstum der Region erzeugt eine steigende Auslastung der Verkehrsinfrastruktur. Hier bietet sich das Fahrrad als klimaneutrales Fortbewegungsmittel an. Die Siedlungsstruktur und Topografie zwischen dem Oberzentrum Karlsruhe und den Mittelzentren in der Region sind prädestiniert für eine deutliche Steigerung des Radverkehrs.

Der geplante Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen weist das größte Potential aller sieben Korridore für Radschnellwege auf, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie für den Raum Mittlerer Oberrhein erstellt wurden und ist aufgrund dessen als vordringlich eingestuft worden. Gründe dafür sind die optimale Distanzweite für den Radverkehr von circa fünf Kilometer, die sehr hohen Pendlerzahlen sowie die starken Verkehrsbeziehungen zwischen Karlsruhe und Ettlingen. Der geplante Radschnellweg erfüllt daher eine regionale (und überregionale) Verbindungsfunktion. Aufgrund der hohen Pendlerzahlen sowie der starken Verkehrsbeziehungen zwischen Karlsruhe und Ettlingen ist für den Radschnellweg zudem eine der Verkehrsbedeutung entsprechende Verkehrsnachfrage insbesondere im Alltagsradverkehr gegeben beziehungsweise zu erwarten. Der Radschnellweg wird somit rechtlich als Landesstraße eingeordnet und in der Baulast des Landes vom Regierungspräsidium Karlsruhe geplant.

Weitere Informationen zum Scoping-Verfahren Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.

Radschnellwege in Baden-Württemberg

Radschnellwege sind aufgrund direkter Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten, gerade auch auf längeren Distanzen, besonders attraktiv. Sie haben aufgrund der steigenden Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um die Hauptverkehrsachsen auf Straßen und Schienen zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen. Bei Radschnellwegen wird die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit dadurch erhöht, dass kreuzungsfreie oder bevorrechtigte Führungen die Radfahrerinnen und Radfahrer weniger oft anhalten und warten lassen. Radschnellwege sind deshalb vorrangig an Pendlerachsen vorgesehen.

Merkmale von Radschnellwegen:

  • Mindestens fünf Kilometer Gesamtstrecke
  • Überwiegend vier Meter breit
  • Interkommunale, weitgehend kreuzungsfreie Verbindung
  • Bevorrechtigte Führung der Radfahrenden
  • Bedeutende Verbindung für Alltagsradverkehr: Mindestens 2.000 Radfahrer in 24 Stunden auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke

Weitere Informationen zu Radschnellwegen und zum Radverkehr in Baden-Württemberg sind zu finden unter: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/radverkehr/radwege/radschnellwege/ und https://www.aktivmobil-bw.de/radverkehr/radschnellverbindungen/radschnellverbindungen-in-bw/.