Bezirksversammlung Harburg

Drucksache - 21-1472  

 
 
Betreff: Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Einführung einer Sprechstunde der Bezirksamtsleiterin für Kinder und Jugendliche
Status:öffentlichDrucksache-Art:Gemeinsamer Antrag
Verfasser:GRÜNE-Fraktion / Blomenkamp, Bianca / Schulze, Peter / Strube, Andreas / SPD-Fraktion / Oldenburg, Claudia / Pohlmann, Beate / Sahling, Natalia
Federführend:Interner Service   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
08.06.2021 
Sitzung des Hauptausschusses (Videokonferenz) ungeändert beschlossen / überwiesen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung festgeschrieben. Sie haben ein Recht darauf, an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die sie und ihr Umfeld direkt betreffen. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung gehört wird. Das Jahr der Pandemie hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Interessen junger Menschen oft nicht angemessen gehört und berücksichtigt werden.

Dabei wirkt sich die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in vieler Hinsicht positiv aus: Junge Menschen erfahren das Gefühl von Selbstwirksamkeit und lernen demokratische Prozesse kennen. Sie werden dazu motiviert, als Erstwähler*innen von ihrer Stimme auch Gebrauch zu machen. Zudem kann Partizipation die Bindung zum Wohnort stärken und dazu motivieren, selbst einmal politische Verantwortung zu übernehmen.

Durch das Dialogangebot einer Sprechstunde für Kinder und Jugendliche zeigt die Politik Interesse und Wertschätzung für die Anliegen junger Menschen und gibt ihnen die Gelegenheit, sich zu den Angelegenheiten zu äußern, die ihnen wichtig sind.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Petitum/Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, viermal im Jahr Sprechstunden für Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Teilnahme ist niedrigschwellig zu ermöglichen und zielgerichtet an die Altersgruppe zu kommunizieren. Das Dialogformat soll zunächst für ein Jahr erprobt werden.
  2. Nach einem Jahr wird im Jugendhilfeausschuss über die von den Kindern und Jugendlichen angesprochenen Themen berichtet. Anschließend wird über die Fortführung der Sprechstunde entschieden.