Imke Byl: Rede zur Erdgasförderung im Wattenmeer

- Es gilt das gesprochene Wort -

Rede TOP 13: Zum Schutz des Wattenmeeres: Keine Erdgasförderung in Niedersachsens Küstengewässern

 

Anrede,

SPD und CDU drehen bei. Die Klimaproteste der Fridays-Bewegung, der Klima-Wahlkampf sowie die Einsprüche der Umweltverbände zeigen bei der GroKo Wirkung. Im Fall des Erdgasprojekts von ONE Dyas sollen nun Natur- und Klimaschutz Vorrang vor der Förderung fossiler Rohstoffe erhalten.

Dieser Kurswechsel ist ein grüner Erfolg – und für die späte Einsicht, dass die Erdgasförderung den Klimazielen widerspricht, klopfen sich die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen hier heute mächtig auf die Schultern.

Wir begrüßen die Ankündigung der Landesregierung, die Bewilligung für die geplante Unterbohrung des Wattenmeers zu verwehren. Wir stimmen dem Antrag heute zu, um fraktionsübergreifend festzustellen, dass der Schutz des Klimas und der Schutz sensibler Ökosysteme ein überwiegendes öffentliches Interesse bedeutet – und das nicht nur innerhalb der unmittelbaren Schutzgebietsgrenzen. Davon gehen wir seit Langem aus, bislang haben das Landesbergamt und die Landesregierung dieser Auffassung stets widersprochen.

Der Antrag spricht von einem „wandelnden Bewusstsein“ für Umwelt- und Klimaschutz. Wirtschaftsminister Althusmann scheint diesen Wandel just in dem Moment verspürt zu haben, als sich die Niederlage der CDU bei den Bundestagswahlen andeutete. Schön, dass der Wähler*innenwille hier zu Erkenntnisprozessen führt. Das ökologische Bewusstsein der Großen Koalition bleibt jedoch inselartig.

Der Antrag sieht eine Einzelfallregelung für das Feld „Geldsackplate“ vor. Das birgt erhebliche juristische Probleme, das Landesbergamt verwies in der Ausschussunterrichtung auf die damit verbundenen Prozessrisiken.

Dieser Antrag ist völlig unzureichend, denn:

Der Antrag gilt nicht für die fünf weiteren Erlaubnisfelder vor der niedersächsischen Küste, obwohl die Industrie auch dort nach bislang unerschlossenen Vorkommen sucht.

Der Antrag gilt ebenfalls nicht für die zahlreichen bereits angebohrten Öl- und Gasfelder in Niedersachsen. Bei der Klimawirkung macht es allerdings keinerlei Unterschied, ob verbranntes Erdgas aus einem neuen oder alten Gasfeld stammt.

Liebe Kolleg*innen, der Landtag ist der Gesetzgeber. Verbale Absichtserklärungen genügen nicht, um Schadensersatzansprüche der Förderindustrie auszuschließen.

Bundesrechtlich muss der Vorrang des Klimaschutzes im Bergrecht verankert werden.

Auf Landesebene sind endlich das Bohrverbot im Nationalparkgesetz Wattenmeer aufzunehmen und die Lücken in der Gebietskulisse des Biosphärenreservats Wattenmeer zu schließen.

Bislang ist die angekündigte Novelle des Nationalparkgesetzes allerdings eine politische Fata Morgana – von Umweltminister Lies immer wieder am zeitlichen Horizont beschworen ist sie bislang doch nicht im Landtag angekommen.

Ohne einen generellen Fahrplan für den Ausstieg aus der Förderung und Nutzung von Erdöl und Erdgas, bleiben die Klimaziele für Niedersachsen und Deutschland unerreichbar.

Das heißt: Teilerfolg heute, aber alleine schon, damit dieser Schritt nicht vor Gericht wieder einkassiert wird, müssen SPD und CDU schleunigst nachbessern.

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