Zur Verbesserung des Stadtklimas und Erhöhung des Grünanteils in allen Stadtteilen fördert die Stadt Trier die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung und Begrünung ("Entschotterung") von Privatgrundstücken. Die Förderung erfolgt im Rahmen des vom Land Rheinland-Pfalz aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI). Nach der Bewilligung der KIPKI-Mittel hat die Förderphase in Trier begonnen und es wurde ein Online-Verfahren eingerichtet, um die Förderung zu beantragen.
Füllen Sie bitte das Online-Formular aus, um an dem Förderprogramm für Begrünungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Zuschüsse werden nur für Maßnahmen bewilligt, die während der Laufzeit des Programms durchgeführt wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits frühere Begrünungen ist nicht möglich. Das heißt: Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ab dem 2. Juli 2024 (Rechnungsdatum) ausgeführt wurden.
Folgende Kriterien gelten für die Teilnahme an dem Förderprogramm:
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Entsiegelung und Begrünung
Die Förderung gilt nicht für Gebäude und Grundstücke in Gebieten, in denen Dach- oder Fassadenbegrünungen laut Bebauungsplan vorgeschrieben sind.